Anfänglicher effektiver Jahreszins:
Hierbei handelt es sich um den anfänglichen effektiven Jahreszins gem. PAngV und einer 1 %igen Anfangstilgung p.a. zzgl. ersparter Zinsen. Die Jahresleistung wird aus dem ursprünglichen Darlehensbetrag (Darlehensnennbetrag) errechnet.

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