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Anfänglicher effektiver
Jahreszins:
Hierbei handelt es sich um den anfänglichen effektiven
Jahreszins gem. PAngV und einer 1 %igen Anfangstilgung p.a. zzgl. ersparter
Zinsen. Die Jahresleistung wird aus dem ursprünglichen Darlehensbetrag
(Darlehensnennbetrag) errechnet.
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