Was ist ein Investmentfond?
Formal gesprochen, handelt es sich bei einem Investmentfonds nach deutschem
Recht um ein Publikums-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft,
der so genannten Investment- oder Fondsgesellschaft, verwaltet wird.
Plastischer ausgedrückt, lässt sich ein Investmentfonds auch mit einem großen
Topf vergleichen, in den viele - zum Teil tausende von Anleger - einen Teil
ihres Vermögens hineinlegen. Die gebündelten Mittel werden dann von
professionellen Fondsmanagern in verschiedene Vermögenswerte investiert. Dies
können z. B. Aktien, Renten, Derivate oder Bankguthaben sein.
Auch der Erwerb
von Beteiligungs- und Grundstücks- bzw. Immobilienvermögen ist möglich. Die
Anlage der eingesammelten Gelder erfolgt dabei im Namen der Fondsgesellschaft
aber für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren.
Ziel der Fondsmanager ist es, das ihnen anvertraute Geld im Rahmen der durch die
Fondsstatuten eingeräumten Möglichkeiten möglichst ertragreich anzulegen, dabei
allerdings gleichzeitig den Risikoaspekt im Auge zu behalten. Grundsätzlich
müssen sie sich dabei natürlich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den
Anlagerichtlinien des jeweiligen Fonds orientieren. Um der Grundidee des
Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen -
gerecht zu werden, dürfen beispielsweise maximal 5 %, in Ausnahmefällen maximal
10 % des Anlagevermögens in Wertpapiere eines Emittenten investiert werden.
Die genauen fondsspezifischen Anlagerichtlinie oder auch Anlageziele werden bei
Auflage des Fonds festgelegt und können in den Verkaufsprospekten nachgelesen
werden. Häufig lässt sich der Anlageschwerpunkt aber bereits dem Namen
entnehmen.
Im Gegenzug für das eingezahlte Kapital erhalten Anleger je nach Höhe ihrer
Einlage eine bestimmte Anzahl von Investmentzertifikaten (Investmentanteilen),
die jeweils den exakt gleichen Teil am Fondsvermögen widerspiegeln und den
Anleger als Miteigentümer ausweisen. Gleichzeitig resultiert aus ihnen der
Anspruch des Inhabers auf Erfolgsbeteiligung an der Entwicklung des jeweiligen
Sondervermögens sowie das Recht auf Anteilsrückgabe zum offiziellen
Rücknahmepreis.
Der Wert eines Investmentanteils ermittelt sich aus der Summe aller
Vermögenswerte des Fonds (inklusive des Barbestands), auch als (Netto-)Inventarwert
bezeichnet, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zu- oder Abflüsse
von Anlagegeldern in das Fondsvermögen haben damit keinen Einfluss auf den Wert
eines Anteils.