Was ist ein Investmentfond?

Formal gesprochen, handelt es sich bei einem Investmentfonds nach deutschem Recht um ein Publikums-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft, der so genannten Investment- oder Fondsgesellschaft, verwaltet wird.

Plastischer ausgedrückt, lässt sich ein Investmentfonds auch mit einem großen Topf vergleichen, in den viele - zum Teil tausende von Anleger - einen Teil ihres Vermögens hineinlegen. Die gebündelten Mittel werden dann von professionellen Fondsmanagern in verschiedene Vermögenswerte investiert. Dies können z. B. Aktien, Renten, Derivate oder Bankguthaben sein.
Auch der Erwerb von Beteiligungs- und Grundstücks- bzw. Immobilienvermögen ist möglich. Die Anlage der eingesammelten Gelder erfolgt dabei im Namen der Fondsgesellschaft aber für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren.

Ziel der Fondsmanager ist es, das ihnen anvertraute Geld im Rahmen der durch die Fondsstatuten eingeräumten Möglichkeiten möglichst ertragreich anzulegen, dabei allerdings gleichzeitig den Risikoaspekt im Auge zu behalten. Grundsätzlich müssen sie sich dabei natürlich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anlagerichtlinien des jeweiligen Fonds orientieren. Um der Grundidee des Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen - gerecht zu werden, dürfen beispielsweise maximal 5 %, in Ausnahmefällen maximal 10 % des Anlagevermögens in Wertpapiere eines Emittenten investiert werden.

Die genauen fondsspezifischen Anlagerichtlinie oder auch Anlageziele werden bei Auflage des Fonds festgelegt und können in den Verkaufsprospekten nachgelesen werden. Häufig lässt sich der Anlageschwerpunkt aber bereits dem Namen entnehmen.

Im Gegenzug für das eingezahlte Kapital erhalten Anleger je nach Höhe ihrer Einlage eine bestimmte Anzahl von Investmentzertifikaten (Investmentanteilen), die jeweils den exakt gleichen Teil am Fondsvermögen widerspiegeln und den Anleger als Miteigentümer ausweisen. Gleichzeitig resultiert aus ihnen der Anspruch des Inhabers auf Erfolgsbeteiligung an der Entwicklung des jeweiligen Sondervermögens sowie das Recht auf Anteilsrückgabe zum offiziellen Rücknahmepreis.

Der Wert eines Investmentanteils ermittelt sich aus der Summe aller Vermögenswerte des Fonds (inklusive des Barbestands), auch als (Netto-)Inventarwert bezeichnet, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zu- oder Abflüsse von Anlagegeldern in das Fondsvermögen haben damit keinen Einfluss auf den Wert eines Anteils.