Vorteile von Fonds

Investmentfonds haben zunächst einmal den bereits angesprochenen Vorteil, dass selbst mit geringem Kapitaleinsatz eine breite Streuung des investierten Vermögens erzielt werden kann. Die Pleite eines Unternehmens, der Ausfall einer Anleihe oder der Fehlgriff beim Erwerb einer Immobilie können als Einzelinvestments zum Verlust eines großen Teils des eingesetzten Kapitals führen. Im Rahmen eines Fonds, der in viele, zum Teil über 100 verschiedene Vermögensgegenstände einer Anlageform investiert, fallen einzelne Ausfälle dagegen kaum ins Gewicht.
Gerade für Anleger, die sich nur ungern mit ihren Finanzanlagen auseinandersetzen, liegt ein weiterer Vorteil von Investmentfonds in ihrem geringen "Betreuungsaufwand". Nach der Entscheidung für ein oder mehrere Sondervermögen müssen sich Fondssparer mit der eigentlichen Geldanlage nicht mehr auseinandersetzen. So entscheiden allein die Fondsmanager - selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der in den Anlageprospekten festgelegten Grenzen - in welche Werte das Fondsvermögen investiert wird und wann Umschichtungen vorgenommen werden. Research, Titelauswahl und strategische Entscheidungen liegen somit in den Händen professioneller Kapitalmarktexperten.

Die Aktivitäten der Anleger können sich dagegen darauf beschränken, in regelmäßigen Abständen die Kurs- und Risikoentwicklung des Fonds zu überprüfen. Hat er die Erwartungen im Vergleich zu anderen Sondervermögen der gleichen Klasse erfüllt? Außerdem ist zu untersuchen, ob der jeweilige Fonds nach wie vor zu den persönlichen Anlagezielen sowie der restlichen Depotstruktur passt. Hat sich der Aktienanteil durch starke Kursgewinne verschiedener im Depot enthaltener Aktienfonds beispielsweise stark erhöht, könnte eine Umschichtung in andere Fondsarten sinnvoll sein.

Ein weiterer Vorteil von Fonds stellte ihre Konstruktion als Sondervermögen dar. So sind die einzelnen Fonds von einander sowie vom Vermögen der Fondsgesellschaft strikt getrennt zu verwalten. Liquiditätsschwierigkeiten oder gar die Pleite der Fondsgesellschaft sind zwar ärgerlich, haben aber keinen direkten Einfluss auf den Wert der Fondsanteile und damit das Vermögen der Anleger. Dies unterscheidet Investmentfondsanteile beispielsweise von Investmentzertifikaten, bei denen es sich von ihrer rechtlichen Struktur her um nichts anderes als Inhaberschuldverschreibungen handelt. So werden Besitzer von Zertifikaten - ähnlich wie Anleihegläubiger - im Extremfall, also bei Pleite des Emittenten, nur aus der Konkursmasse bedient.