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Nimmt ein Ehepaar gemeinsam einen Kredit
zur Ablösung eines alten Darlehens des Mannes auf, so kann die
Kredit gebende Bank beide Partner in Haftung nehmen, wenn die
Ratenzahlungen ausbleiben, das Geldinstitut den Vertrag
kündigt und die Forderung komplett fällig wird. Das Darlehen
sei zum Bestreiten des gemeinsamen ehelichen Lebens benutzt
worden.
(Oberlandesgericht Köln, 13 U 8/04) (veröffentlicht
30.05.2005)
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