Kreditnehmer

Kreditlexikon –  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Kreditnehmer:

Der Kreditnehmer oder auch Gläubiger erhält im Rahmen eines Kreditgeschäfts vom Kreditgeber die Kreditsumme, die er zuzüglich Zinsen und Bearbeitungsgebühren nach einem vorher festgelegten Zahlungsplan zurück erstattet. Vom Kreditnehmer verlangen die Geldinstitute vor Kreditvergabe eine Schufa-Auskunft, um zu klären, ob der Kreditnehmer bei früheren Kreditverträgen vereinbarungsgemäß getilgt hat. Die Bonitätsprüfung beim Kreditnehmer soll dazu dienen, die Risiken für den Kreditgeber zu minimieren.

Neben einem regelmäßigen Einkommen kann die Bank vom Kreditnehmer bei größeren Krediten auch zusätzliche Sicherheiten verlangen. Meldet die Schufa für den Kreditnehmer nachteilige Eintragungen kann die Bank den Kredit verweigern. Als Kreditnehmer ist es sinnvoll, sich vorab über die unterschiedlichen Kreditangebote zu informieren. Für einen preiswerten Kredit sollte der Kreditsuchende vor allem auf den Effektivzins achten. Wie der Kreditnehmer die Kreditsumme verwendet, ist dem Kreditgeber in vielen Fällen egal. Bei einer Baufinanzierung sind die dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Mittel jedoch zweckgebunden, zumal die Bank zu ihrer eigenen Sicherheit im Grundbuch eine Grundschuld eintragen lassen wird.

Als vorbildlicher Schuldner wird man seine Tilgungsraten pünktlich zahlen um für zukünftige Kredite seine Kreditwürdigkeit zu erhalten. Alle Details eines Kredits, die für den Kreditnehmer relevant sind, regelt detailliert der schriftliche Kreditvertrag. Unstimmigkeiten bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten zwischen den beiden Vertragsparteien sind dadurch von vornherein ausgeschlossen.

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