(kreidt1a) - 26. August 2008 -
Betriebe in Südbrandenburg fordern einfache Regelungen
Lösung oder unnötige Bürokratisierung? Das im Juni von der Bundesregierung verabschiedete „Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ wird im Kammerbezirk Cottbus kontrovers diskutiert. Die wichtigste Neuerung – eine strengere Ausweispflicht für Arbeitnehmer – soll künftig die Kontrolle durch den Zoll erleichtern. Hier sind die Arbeitgeber gefragt, die Einhaltung der Regelung in den Betrieben zu gewährleisten. Das nicht ohne Grund: Rund 75 Milliarden Euro kostet Schwarzarbeit die deutsche Wirtschaft jährlich.
Lothar Waske, Obermeister der Dachdeckerinnung Cottbus, kennt die Brisanz des Problems: „Schwarzarbeit lässt einen ruinösen Preisdruck entstehen. Illegal Beschäftigte senken die Personalkosten künstlich und machen so Dumpingpreise möglich. Das größte Problem waren bisher geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Betriebe ließen Mitarbeiter zum Teil gesetzliche Arbeitszeiten überschreiten, um diese als billige Arbeitskräfte einzusetzen. Aus diesem Grund hat die Handwerkskammer Cottbus (HWK) die Bundesregierung zur Verabschiedung einer Ausweispflicht angeregt.“
Allerdings ist Regulierung aus Sicht des Obermeisters nicht immer der beste Ansatz. So erschwert das Aktionsprogramm den Alltag der Unternehmer zum Teil unnötig. Die Kontrolle der Ausweispflicht bedeutet für Arbeitgeber einen erheblichen Mehraufwand. „Schwarzarbeit sollte an der Wurzel gepackt werden: Es müssen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, ihre Leistungen auf ‚ehrliche‘ Art und Weise anzubieten“.
Auch Antje Feldmann, Abteilungsleiterin Handwerksrecht der HWK, sieht im Aktionsprogramm nur einen Schritt in die richtige Richtung. Sie setzt auf den Aufklärungseffekt: „Beratende Maßnahmen der Kammer konnten bereits eine Reihe von Betrieben zurück in die Legalität führen. Genau dort werden wir auch in Zukunft ansetzten, um den Trend abzuschwächen.“
Hintergrund
Die Bundesregierung verabschiedete im Juni das „Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.“ Es soll zum 1. Januar in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf umfasst ein Bündel an Maßnahmen, um Schwarzarbeit künftig effektiver zu bekämpfen. Darunter auch eine strengere Ausweispflicht: Arbeitnehmer müssen künftig ständig ihre Ausweispapiere mit sich führen. Die Einhaltung der Regelung soll durch den Arbeitgeber gewährleistet werden.
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Ansprechpartner:
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Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0355 7835-105
Telefax: 0355 7835-227
martin@hwk-cottbus.de
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