(kredit1a) - 04. September 2008 - Stipendium für engagierte Handwerker in Südbrandenburg
Karrierechance: Zum Wintersemester 2008/2009 besteht für engagierte Handwerker erstmalig die Möglichkeit, mit Hilfe eines Aufstiegsstipendiums des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert zu werden. So können Bewerber mit besonders guten Leistungen in Ausbildung, Fortbildung und Beruf dabei unterstützt werden, ihre Kenntnisse in einem Hochschulstudium zu vertiefen. Anträge für die Förderung können bis zum 30. September bei der Handwerkskammer Cottbus (HWK) eingereicht werden.
Besonders interessant ist das Stipendium für Jugendliche, die sich für eine Karriere im Handwerk über eine Doppelqualifizierung entschieden haben. So erlangen die Auszubildenden mit ihrem Gesellenabschluss gleichzeitig die Fachhochschulreife und damit die Zulassungsvoraussetzung zum Studium. Im Kammerbezirk Cottbus existiert dieses Angebot seit zehn Jahren für Maurer und wurde in diesem Jahr auf Elektroniker erweitert. „Frühe Absolventen der Ausbildung mit Fachhochschulreife sind heute mit dem Studium fertig und bundesweit als fähige und gefragte Bauingenieure tätig“, erklärt Horst Freimann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der HWK.
Auch für ausgelernte Handwerker in Südbrandenburg stellt das Aufstiegsstipendium eine Chance dar. „Vielen Fachkräften von heute geht es um den Aufstieg zur Führungskraft von morgen. Genau das ist Ziel des Programms: Es erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bietet Fachkräften die Möglichkeit, sich beruflich zu entwickeln. Das Förderprogramm gibt motivierten Handwerkern einen finanziellen Anreiz zum ‚Weiterlernen‘. Und das nicht ohne Grund: Qualifizierung ist eine wichtige Voraussetzung für die eigene Karriere“, so Horst Freimann.
Hintergrund
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Bewerber, die in ihrer Ausbildung beziehungsweise ihrem Beruf besonders erfolgreich sind und ihre Kenntnisse mit Hilfe eines Hochschulstudiums vertiefen wollen. Die Stipendiaten werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell bei ihrem Voll- oder Teilzeitstudiumunterstützt. Im Gegensatz zum BAföG muss die Beihilfe jedoch nicht zurückgezahlt werden.
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