Ab 1. Mai ziert der Maibaum wieder die bayerischen Dorfplätze. Mit vereinten Kräften stellen die starken Männer der Gemeinden am Maifeiertag oder am Abend des 30. Aprils den Maibaum auf. Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass alle Helfer und Zuschauer abgesichert sind. Denn jedes Jahr ereignen sich Maibaum-Unfälle. Ist der Veranstalter ein Verein, haftet im Ernstfall der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. informiert die Vereinsvorstände und sichert sie gegen das persönliche Haftungsrisiko ab.
München, 27. April 2009. Um den Wonnemonat Mai zu begrüßen, veranstalten Dörfer und Städte in ganz Bayern Maifeiern und stellen einen Maibaum auf. Verziert mit bunten Bändern, einem Kranz, Figuren oder Zunftzeichen ist der Maibaum der Stolz der Gemeinden. Jung und Alt sind dabei, wenn am Vorabend des Maifeiertags oder am 1. Mai der Maibaum aufgerichtet wird. Im Stadtgebiet von München dürfen Maibäume nur noch per Kran aufgestellt werden – die Konsequenz aus einem tödlichen Unfall Anfang der 80er Jahre. Doch in vielen bayerischen Gemeinden ist es immer noch üblich, den Maibaum nur mit Hilfe von Stangen und Männerkraft in die Senkrechte zu bringen. Es gab schon zahlreiche Unfälle, teilweise sogar mit Todesfolge. Dies berichtet auch der aktuelle Newsletter der PR-Agentur Xpand21 im Auftrag des Vereins Deutsches Ehrenamt.
Die Frage der Verantwortung
Wenn etwas passiert, trägt der Veranstalter die Verantwortung. In den meisten Gemeinden ist das ein Verein. Doch oft greift die gesetzliche Haftpflichtversicherung nicht. Denn versichert ist nur, was dem Vereinszweck dient. Und das Maibaum-Aufstellen gehört, außer bei einem Maibaum-Verein, nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben. Eine Reihe von Zusatzversicherungen sind nötig, um als Verein auf der sicheren Seite zu sein. Fehlen die Zusatzversicherungen, kann das für den Verein und seinen Vorstand teuer werden. Im Ernstfall haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen. 2008 wurde beispielsweise in Riedenburg kein Maibaum aufgestellt. Wegen komplizierter Haftungs- und Versicherungsfragen brach der jahrlang zuständige Verein mit dieser Tradition. Der Grund: In einem bayerischen Ort kam es beim Maibaum-Aufstellen zu einem Unfall. Eine Haltestange brach und verletzte ein Kind, das bleibende Schäden davontrug. Der Vorsitzende des agierenden Vereins muss dem Kind nun eine lebenslange Rente bezahlen.
Hans Hachinger, Vorstand vom Verein Deutsches Ehrenamt e.V., möchte nicht, dass das Beispiel aus Riedenburg Schule macht: „Die Vereine in Bayern sollen weiterhin Maibäume aufstellen. Denn Brauchtumspflege ist wichtig und ohne die zahlreichen Vereine in Bayern nicht möglich. Wir beraten Vereinsvorstände rechtlich, informieren sie über Gefahren und bieten ihnen den nötigen Schutz gegen das persönliche Haftungsrisiko.“ Mit der Mitgliedschaft bei Deutsches Ehrenamt e.V. erhalten Vereine individuelle Beratung und umfangreichen Schutz bei allen Fragen und Aufgaben der Vereinsführung. Zu den Leistungen des Vereins zählen Satzungsprüfung bzw. Satzungsergänzungen, Steuerberatung, Rechtsberatung, kurzfristige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Sechs Praxis-Tipps rund um den Maibaum
Damit sich alle über den geschmückten Maibaum freuen, rät Deutsches Ehrenamt e.V. den Vereinen die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
1. Überprüfen Sie, ob das Maibaum-Aufstellen laut Satzung Ihrem Vereinszweck entspricht.
2. Klären Sie, ob Sie oder ihre Helfer beim Aufrichten des Maibaums unfallversichert sind.
3. Sperren Sie den Gefahrenbereich rund um den Maibaum beim Aufstellen großräumig ab.
4. Prüfen Sie, ob die Halterung des Maibaums ordnungsgemäß geprüft ist und dass der Maibaum sicher und fest steht.
5. Sichern Sie den verantwortlichen Vorstand gegen das persönliche Haftungsrisiko ab.
6. Kontrollieren Sie, ob ihre Gäste bei der Veranstaltung unfallversichert sind und ob sie bei der Organisation an alles gedacht haben, beispielsweise an eine Schankerlaubnis.
Über DEUTSCHES EHRENAMT e.V.
Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. unterstützt mit seinen Leistungen ehrenamtlich engagierte Menschen. Mit der fachlichen Kompetenz aus zehn Jahren Erfahrung kümmert sich der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. um die rechtliche sowie versicherungstechnische Absicherung von ehrenamtlich engagierten Menschen. Mitglieder des Vereins Deutsches Ehrenamt e.V. können alle Vereine, Verbände, Stiftungen und Interessengemeinschaften werden. Mit der Mitgliedschaft erhalten sie ein Prüfsiegel „Schutz vor Haftungsrisiken“. Das Prüfsiegel bestätigt den Vorständen und Mitgliedern die geprüfte Sicherheit für ihr Ehrenamt und garantiert umfangreichen Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken. Es steht für die rechtliche, steuerliche, finanzielle und persönliche Absicherung von Vereinsvorständen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Zu den Leistungen des Vereins Deutsches Ehrenamt e.V. zählen Satzungsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, kurzfristige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Weiter Informationen unter: www.deutsches-ehrenamt.com
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