Erneuerung des IAS 17 Leasing durch neuen Leasingstandard nach IFRS noch unklar. Behandlung bei Leasingnehmern, sowie Einbeziehung von Leasinggebern nach IFRS Schwerpunkt der Diskussion.
Auf der IFRS Foundation Conference Anfang Juli in Zürich hat das IASB den aktuellen Stand bzgl. der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS vorgestellt. Insgesamt gingen 785 Kommentierungen zur neuen Leasingbilanzierung ein und es wurden zahlreiche Roundtables und Workshops zum neuen Leasing nach IFRS durchgeführt.
Generell erfährt das neue Modell zur Leasingbilanzierung nach IFRS ("right-of-use") einen Zuspruch. Bemängelt wird jedoch beim Leasingnehmer die Komplexität in der Ausgestaltung. Anpassungen bei der neuen Leasingbilanzierung werden angedacht in den Bereichen der Definition des Leasens nach IFRS bspw. hinsichtlich anteiliger Leasingbilanzierung nach IFRS sowie der Behandlung von Leasinggegenständen, die sich nicht unter der Kontrolle befinden. Des Weiteren stehen die Behandlung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS (Leasing und Service) sowie die Nicht-Berücksichtung von kurzfristigen Leasinggeschäften nach IFRS zur Diskussion. Abschließende Punkte bei der Komplexität(sreduktion) der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS sind die Behandlung von Verlängerungs- und Kaufoptionen, variable Leasingzahlungen und Restwertgarantien aus Leasingverträgen sowie vermeintlich kleinere Punkte wie Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen, der Abdiskontierungsfaktor, Sale & Lease Back Transaktionen und die Änderungen von Leasingverträgen nach IFRS.
Beim Leasinggeber schwankt man noch zwischen der Beibehaltung des alten Models (IAS 17 Leasens) und einem einheitlichen Modell für Leasinggeber auf Basis des neuen IFRS Standards zur Umsatzrealisierung. Dies soll in der Juli-Sitzung des IASB entschieden bzw. zumindest besprochen werden. Über den aktuellen Stand kann sich unter www.finanzchef.de informiert werden. Mit dem endgültigen Standard wird Ende 2011, Anfang 2012 gerechnet. Der Erstanwendungszeitpunkt ist vermutlich frühestens ab 2015.
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