Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen.
Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH" bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
Köln, 22. August 2011
Die betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten- bzw. Arbeitszeitkontenumsetzungen erhalten ihre komplexe Stellung im deutschen Rechtssystem durch das interdisziplinäre Zusammenspiel der verschiedensten Rechtsgebiete des allgemeinen Privat- bzw. Zivilrechts und durch die deshalb erforderliche rechtskonforme sowie handhabungs- und haftungssichere Anwendung dieser Rechtsbereiche auf ihre Fragen.
Vor diesem Hintergrund steht der Deutsche bAV Service für qualitativ hochwertige und führende Fachkompetenz im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Zahlreiche Rechtsanwender aus Unternehmens- und Beraterkreisen nutzen daher die durch den Deutschen bAV Service bereitgestellten Veröffentlichungen und Informationen rund um die "bAV" als "Nachschlagewerke" und "Fortbildungsmöglichkeiten" für ihre Anwendungspraxis.
Der Deutsche bAV Service übernimmt in diesem Zusammenhang als unabhängiger Dienstleistungs- und Abwicklungspartner der betrieblichen Altersversorgung die Koordination sämtlicher diesbezüglicher Tätigkeiten und liefert Ihnen als Arbeitgeber bzw. Berater ein allumfassendes sowie rechtssicheres bAV-Backoffice. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites "Kompetenzcenter" Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen:
Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen; Rechtsanwälte und Rechtsberater; Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.
Aktuell nehmen Thomas Neumann und Thorsten Schulze, beide Partner des Deutschen bAV Service, zu nachfolgenden Praxisfragen der betrieblichen Altersversorgung Stellung.
Zeitwertkonten-Einführung: Von Thomas Neumann
Praktisches Beispiel für die rechtssichere und kosteneffiziente Umsetzung eines Zeitwertkontenmodells in einem mittelständischen Unternehmen mit 750 Arbeitnehmern
Status Quo zu Beginn der Gespräche:
Das Durchschnittsalter der Belegschaft lag mit 43,2 Jahren geringfügig über dem Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung. Der Anteil körperlich tätiger Mitarbeiter betrug ca. 70 %. Dieser Teil der Belegschaft wies einen hohen Überstundensaldo aus. Die Auszahlung dieser Guthaben wurde von den Mitarbeitern überwiegend abgelehnt. Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte stellte sich als zunehmend schwierig dar. Die betriebliche Altersversorgung wurde über ein mischfinanziertes Versorgungswerk umgesetzt. Die Mitarbeiter waren über ca. 10 Standorte verteilt und teilweise im Schichtbetrieb tätig. Überproportional höhere Krankenstände im Bereich der körperlich Tätigen ab dem Alter 55+ waren bedingt durch die körperlich und psychische Belastung im Arbeitsalltag abzusehen. Es bestand Einigkeit zwischen den Tarifparteien, dass die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters einen Anstieg der demographisch bedingten Kosten im Unternehmen verursachen wird.
Praktische Umsetzung:
Nach der Definition der Zielstellungen nahm die Gruppe eine klare Strukturierung der Aufgaben vor.
1. Auftrag zur Erarbeitung des individuellen und rechtssicheren Vertragswerkes, angefangen von der Betriebsvereinbarung, Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die Verpfändungsunterlagen (Ausführung durch den Rechtsberater).
2. Die Betriebsräte informieren ihr Gremium fortlaufend über die Entwicklung der Gespräche und Inhalte.
3. Der Unternehmensberater entwickelte gemeinsam mit der Geschäftsführung das Inhouse-Marketing-Konzept bestehend aus Artikeln in der Firmenzeitschrift, Informationsveranstaltungen an den lokal unterschiedlichen Standorten, Berücksichtigung des Schichtbetriebes und der Zielgruppenansprache.
Haftungsfalle »bAV« - Der richtige Beratungsprozess - Von Thorsten Schultze
Für Arbeitgeber ist es unabdingbar, sich dezidiert mit den rechtlichen Hintergründen von bAV-Lösungen auseinanderzusetzen, um den Arbeitnehmern umfassende Informationen zukommen zu lassen. Um dies zu gewährleisten, bedienen sich Firmen häufig Unternehmen, die sich auf den Bereich der bAV spezialisiert haben. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein rechtlich konformer Weg beschritten wird. Denn bei der Betreuung eines betrieblichen Versorgungswerks entsteht ein zweistufiges Beratungsverhältnis. Im Regelfall werden Arbeitgeber zunächst Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, um sich über einen sinnvollen Durchführungsweg zu informieren. Nach einer entsprechenden Auswahl werden dann die interessierten Arbeitnehmer über die zur Verfügung gestellten Alternativen unterrichtet. Mangels fehlender Aufklärung unterschätzen Firmen jedoch oftmals, dass sich die genannte Arbeitgeber-Beratung zumeist im Bereich der erlaubnispflichtigen Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) befindet, die grundsätzlich nur durch zugelassene Rechtsberater erbracht werden darf. Dieser rechtsberatende Hintergrund resultiert für Arbeitgeber aus der arbeitsrechtlichen Verpflichtung als Versorgungsschuldner, die durch eine erteilte betriebliche Versorgungszusage ausgelöst wird.
Fazit:
Qualifizierte Beratung im Rahmen der bAV lässt sich nur mittels strikter Kompetenzverteilung aus einem professionellen Service-Netzwerk heraus erbringen. Die Rechtsberatung sollte dabei durch einen befugten Rechtsberater erfolgen und die Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater. Finanzierungsfragen sind durch einen erfahrenen Finanzdienstleister zu klären. Nur auf diesem Wege können die unabdingbar notwendigen Maßnahmen der bAV erfolgreich in Unternehmen eingeführt werden.
Deutscher bAV Service ® ist eine eingetragene Marke der Kenston Services GmbH mit Sitz in Köln. Die Marke ist mit der Registernummer 30 2010 047 468 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen.
Der "Deutsche bAV Service" ist der markenrechtlich geschützte Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH" bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
Die Kenston Services GmbH, als Inhaberin der Marke Deutscher bAV Service, fungiert als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwicklungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen. In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Services GmbH als bundesweites "Kompetenzcenter" Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen: Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen; Rechtsanwälte und Rechtsberater; Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.
Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Sebastian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seiner Funktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, "Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V." sowie Autor zahlreicher praktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten.
Kenston Services GmbH
Ann Pöhler
Siegburger Str. 126
50679 Köln
0221-716176-0
www.deutscher-bav-service.de
dl@dbav-service.de
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Ann Pöhler
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50679 Köln
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0221-716176-0
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