Görlitz, 09. Januar 2011 (jk) - Es war eine Frage der Zeit, nun ist es soweit. Erstmals diskutiert die Regierungskoalition ernsthaft über eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen. Denn bisher sind nur Handwerker, selbständige Lehrer und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet. Innerhalb der restlichen Unternehmergruppen herrscht akuter Versicherungsnotstand - weniger als die Hälfte aller Unternehmer sorgt finanziell genügend für den Ruhestand vor. Schon heute sind zu viele ehemalige Selbständige im Rentenalter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen, Tendenz steigend. Besonders betroffen hiervon sind laut Wirtschaftsweisen die Einzelgründer und Kleinunternehmen, deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Denn sie erwirtschaften häufig nur geringe Einkommen und können nur wenig zurücklegen.
Doch was würde es für Selbständige tatsächlich bedeuten, wenn für sie eine allgemeine Verpflichtung zur Rentenversicherung eingeführt würde? Die Koalition diskutiert zwei Möglichkeiten: Die "härtere" Variante wäre es, einfach die gesetzliche Rentenversicherungspflicht auf Unternehmer auszuweiten; als Alternative müssten betroffene lediglich eine ausreichende Versicherung zur Altersvorsorge nachweisen. Laut Unternehmensberater und Versicherungsexperte Dipl.-Kaufm. Andreas Schilling wäre gerade die ersterer Variante für Neu- und Kleinstgründer von großem finanziellem Nachteil: "Unternehmer in der Startphase sind meist einem großen finanziellen Druck ausgeliefert. Oft wird monatelang zunächst nur sehr wenig Umsatz erzielt - wenn hiervon auch noch volle 19,9 Prozent für die Rentenversicherung abzuführen sind, kann das einem Start-up schon das Genick brechen." Die Alternative, um in Ruhe gründen zu können und dem Staat im Alter nicht trotzdem auf der Tasche zu liegen? "Eine ausreichende Versicherungspflicht an sich ist sinnvoll. Allerdings sollte jeder Gründer die Form selbst wählen können, denn für Selbständige gibt es viele günstige Optionen, die sich auch miteinander kombinieren lassen", so Schilling. Eine davon ist die sogenannte Basis- oder Rürüp-Rente, die gleich mehrere Vorteile bietet: Nicht nur bleibt das angesparte Kapital im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt und ist auch vor Pfändung geschützt. Es kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden, die sich steuerlich absetzen lässt, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt. Vor allem aber sind die Beiträge flexibel und lassen im Fall wirtschaftlicher Not aussetzen, während bei höherem Budget Einmalzahlungen möglich sind. Außerdem sind Direktversicherungen oder die klassische Betriebsrente Optionen, und auch die betriebliche Altersvorsorge wird umfangreich staatlich gefördert.
Wer seine private Altersvorsorge zusätzlich mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert, erhält außerdem seine in Angestelltenverhältnissen erworbenen Anwartschaften aufrecht und sichert sich zudem den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
"Es ist ohnehin für jeden Gründer sinnvoll, sich von Beginn an mit einer sinnvollen Rentenvorsorge zu beschäftigen", so Schilling. "Aber die aktuelle Diskussion legt noch ein Argument mehr in die Waagschale: Denn sollte tatsächlich die gesetzliche Rentenversicherungspflicht kommen, ist es anzunehmen, dass bereits anderweitig Versicherte von dem Zwang ausgeschlossen bleiben."
Weiter empfiehlt Schilling, sich umfassend über Fördermöglichkeiten und staatliche Zuschüsse zu informieren, um eine Möglichkeit der Einzahlung in die Rentenkasse abzusichern. Ein bewährtes Hilfsmittel zu Auswahl und Antragstellung ist der kostenlose Fördermittel-Gratisreport unter http://www.foerder-abc.de.
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