Köln/Kassel - „Die Altersvorsorge in Deutschland ist ohne private Basis nicht zu organisieren“, so Werner Görg, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Versicherung http://www.gothaer.de. Demographisch gesehen sei es mindestens 25 Jahre nach 12 in Deutschland. Das sei auch für Unternehmer von außerordentlicher Brisanz, werde aber in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Viele Selbständige machten sich Illusionen: „So funktioniert die Unternehmensveräußerung als Altersvorsorge oft nicht. Es ist ja der Traum fast jeden Unternehmers, dass der eigene Betrieb, den man vielleicht in Jahrzehnten mühsam aufgebaut hat, in der eigenen Familie bleibt. Nur: Geschieht die Unternehmensnachfolge auf diesem Wege, fließt oft kein Geld, da die Chefin oder der Chef die eigenen Kinder nicht zusätzlich finanziell belasten will. Wenn man keine eigenen Kinder hat oder diese sich nicht als Unternehmer eignen, sieht es meist auch nicht besser aus. Oft findet sich kein attraktiver Kaufinteressent, und Banken springen in einem solchen Fall auch nicht gerne als Finanzier ein. Eine Unternehmensveräußerung ist nur dann gut für die eigene Altersvorsorge, wenn das eigene Unternehmen schon frühzeitig fit gemacht wurde für die potenzielle Nachfolge“, erklärt Görg.
Wenn von zusätzlichen Maßnahmen zur Altervorsorge gesprochen werde, rede man viel über die Riester-Rente. Für Selbständige sei allerdings die so genannte Rürup-Rente viel wichtiger. Die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur http://www.plansecur.de wertet sie als eine der besten Formen der privaten Altersvorsorge für Selbstständige: „Grund dafür ist nicht zuletzt eine Änderung im Jahressteuergesetz 2007, nach der die Beiträge vom ersten Euro an von der Steuer abgesetzt werden können. Demnach müssen zum Beispiel ledige Selbstständige mit einem Gewinn vor Steuern von 80.000 Euro in diesem Jahr netto nur 4.299 Euro aufwenden, um eine Rürup-Rente mit einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro zu finanzieren. Liegt der Gewinn vor Steuern bei 50.000 Euro, dann sind es netto nur 4.469 Euro für einen Jahresbeitrag von 6.000 Euro“, teilt Plansecur mit.
In eine Rürup-Rente könnten 2007 bis zu 20 000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehepartnern 40.000 Euro eingezahlt werden. „Davon sind in diesem Jahr maximal 64 Prozent abzugsfähig. Das sind 12.800 Euro und 25.600 Euro. Der abzugsfähige Teil steigt jedes Jahr linear um zwei Prozentpunkte an. Im Gegenzug sind die Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil beträgt in diesem Jahr 54 Prozent und steigt schrittweise, bis vom Jahr 2040 an die Rentenleistung voll steuerpflichtig wird“, erklärt Plansecur.
Die Rürup-Rente biete weitere Vorteile: Es bestehe die Möglichkeit, den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz zu integrieren und vom 60. Lebensjahr an eine garantierte lebenslange Rente zu erhalten. „Die Beitragszahlungen sind flexibel: Einmalbeiträge und monatliche Beiträge sind ebenso möglich wie Zuzahlungen am Ende des Jahres. Es besteht kein Hartz-IV-Zugriff bei Arbeitslosigkeit. In der Ansparphase können Gläubiger und Insolvenzverwalter keine Werte in Anspruch nehmen. In der Leistungsphase sind seit dem 31. März 2007 auch bei Selbstständigen immer Pfändungsfreigrenzen zu beachten“, so Plansecur. Damit sei dieser Personenkreis beim Pfändungs- und Insolvenzschutz nicht mehr benachteiligt.
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