Gutachten stellt Wirksamkeit der Verpackungsnovelle in Frage
Berlin/Hamburg - Seit sie existiert, ist sie umstritten. Und mit jeder Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) treten auch neue Interpretations- und Deutungsmöglichkeiten auf den Plan. Aufgrund der alarmierenden Entwicklungen beim Recycling von Verpackungsabfall hat der Bundesverband Produktverantwortung für Verkaufsverpackungen (BPVV) http://www.bpvv.de ein Gutachten zum Thema „Marktregulierung und Wettbewerb der Verpackungsentsorgung nach der fünften Novelle der Verpackungsverordnung“ vorgelegt.
Sollte mit der Novelle die haushaltsnahe Sammlung gesichert und fairer Wettbewerb unter den Entsorgern gewährleistet werden, hegen die Gutachter Henning Tegner (KCW GmbH, Berlin) und Johannes Brinkschmidt (Huth Dietrich Hahn, Hamburg) nun Zweifel, ob die Verpackungsverordnung in neuer Form diesen Ansprüchen gerecht werden kann. Würde unzulässiges Verhalten von Marktteilnehmern behördlich geduldet, könne das angestrebte Ziel der Novelle kaum erreicht werden, so ihre Wertung, weil sich für die Marktteilnehmer neue Missbrauchsmöglichkeiten ergeben.
So würde die Beteiligungspflicht der so genannten Erstinverkehrbringer an dualen Systemen mit den Möglichkeiten der „Eigenrücknahme“ und der „Branchenlösungen“ grundsätzlich aufgebrochen. Dabei sei zu befürchten, dass erkennbare Missbrauchsmöglichkeiten bei Branchenlösungen den funktionsfähigen Wettbewerb beeinträchtigen. Die Eigenrücknahme, so das Gutachten, „gibt dem Letztvertreiber die Möglichkeit, am Ort der Abgabe angefallene Verkaufsverpackungen selbst zurückzunehmen und zu verwerten. Vor der Durchführung der Eigenrücknahme ist indes eine erhebliche Markteintrittsbarriere zu überwinden, müssen sich doch Erstinverkehrbringer auch mit diesen Verkaufsverpackungen zunächst an einem dualen System beteiligen.“ Die Frage, wem ein Anspruch auf Rückerstattung von Lizenzentgelten zustehe, sei nicht zweifelsfrei geregelt.
Nach entsprechender Analyse ergebe sich jedoch, dass diese Bestimmung nur so ausgelegt werden könne, dass ein Kostenausgleich zwischen Letztvertreiber und dualem System zu vollziehen ist. „Bejaht man diesen Anspruch, wird man nicht umhinkommen, dem Letztvertreiber auch entsprechende Informationsrechte, insbesondere das Recht zur Auskunft über die geleisteten Lizenzentgelte, zuzuerkennen“, so die Folgerung von Tegner und Brinkschmidt. Demgegenüber befreie die Teilnahme an einer Branchenlösung von der Beteiligungspflicht an einem dualen System. Für eine Branchenlösung sei grundsätzlich festgelegt, dass alle einbezogenen - kleingewerblichen - Endverbraucher regelmäßig und kostenlos entsorgt werden müssten. Voraussetzung für eine Branchenlösung sei, dass die tatsächlich belieferten Anfallstellen - und nicht nur wirtschaftsstatistisch zugewiesene Anfallstellenarten - identifiziert werden können. Die Forderung der Gutachter: „Nicht haltbar sind daher alle Versuche, die Identifizierung durch eine statistisch begründete Zuordnung von Verkaufsverpackungen zu abstrakten Anfallstellen leisten zu wollen.“
Irreguläre Branchenlösungen könnten zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Stabilität der haushaltsnahen Sammlung der dualen Systeme führen. Eine Gefährdung könnte eintreten, wenn die dazu berufenen staatlichen Stellen die ihnen zugewiesenen Rechte nicht im gebotenen Maß vollziehen und Missbrauchsmöglichkeiten, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen würden, nicht abstellen.
Die Novelle der Verpackungsverordnung habe mit ihrem neu geschaffenen Pflichtenkanon Verantwortung und Rechte für die Verpackungsentsorgung nicht allein dem Erstinverkehrbringer übertragen. Auch der Letztvertreiber spielt eine maßgebliche Rolle, was der Gesetzgeber durch die Einführung des Abgabeverbots nicht lizenzierter Verpackungen zum Ausdruck gebracht hat. „Der Umstand, dass ein Verstoß gegen diese Pflicht zu einer Ordnungswidrigkeit des Letztvertreibers führt, erzeugt eine Garantenpflicht des Letztvertreibers, aus der wiederum bestimmte Rechte des Letztvertreibers abzuleiten sind“, so das Gutachten http://www.bpvv.de/index.php?id=45. Zum anderen spiegele der Umstand, dass der Letztvertreiber die Befugnis hat, am Ort der Abgabe anfallende Verkaufsverpackungen durch die Eigenrücknahme in eigener Verantwortung zu entsorgen, dessen maßgebliche Bedeutung bei der Verpackungsentsorgung wider.
Redaktion
NeueNachricht
Gunnar Sohn
Ettighoffer Straße 26 A
53123 Bonn
Tel: 0228 – 620 44 74
Fax: 0228 – 620 44 75
Mobil: 0177 620 44 74
medienbuero@sohn.de
www.ne-na.de
UNI.DE ueber Zukunft studieren
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 22:03Uhr Die Vielfalt der Studiengänge
...
Benediktiner-Abtei in Tabgha eingeweiht
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:51Uhr Derix Glasstudios aus Taunusstein realisieren die Kirchenfenster nach Entwürfen von Prof. Johannes Schreiter
...
dolphIT praesentiert PV-SOC auf der Intersolar 2012
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:20Uhr Innovative Diebstahlsicherung für Solaranlagen auf der Leitmesse der Solarwirtschaft zu sehen
...
CS Euroreal in Liquidation
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 20:49Uhr CS Euroreal in Liquidation
...
Unterhaltung hat einen geheimen Sinn
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 20:49Uhr Ein Wissenschaftler zu unserem liebsten Zeitvertreib
...
31.05.2012 Pressemeldung
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 20:49Uhr Umweltminister Untersteller bei der Messe Grünes Geld in Stuttgart: Wer hat den richtigen Plan für die Energiewende?
...
5.000 Euro Kredit ohne Schufa - Kredit1a.de
Veröffentlicht am: 05.01.2012 08:38Uhr Wir von Bavaria Finanz Service können den Kreditkunden ab 01.01.2012 höhere Kreditsummen ohne Schufa anbieten.Diese Angebote finden Sie auf www.kredit1a.de. Un...
Video Bavaria Finanz auf Youtube
Veröffentlicht am: 01.03.2010 10:00Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht das neue Video auf youtube. ...
Bavaria Finanz Service - Tv Spot - Werbefilm
Veröffentlicht am: 25.02.2010 19:18Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht heute deren neuen TV Spot. Dieser Werbefilm wird demnächst auf allen Videoportalen, wie youtube etc. veröffentlicht werden...
Kredit Tipp Guenstige Umschuldung von KREDIT1a.de
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:26Uhr Sie haben bereits mehrere Kredite bei verschiedenen Banken laufen. Und auch zusätzlich noch vielleicht eine PKW Finanzierung. Der Überblick über die einzelnen R...
Kredit Tipp guenstige Kredite trotz negativer Schufa
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:32Uhr Sollte man Schufasorgen haben, so ist man bei Kredit1a.de am besten aufgehoben. Die Kreditplattform kredit1a.de bietet neben einer Vielzahl von Standarkrediten ...
Kredit bei negativer Schufa Auskunft
Veröffentlicht am: 20.12.2006 09:46Uhr Oftmals hat man als Kreditantragsteller das Problem, daß die Schufa negativ ist. Eine negative Schufa bedeutet eigentlich immer, daß ein Kreditantrag abgelehnt ...