Was Anleger der Solar Millennium jetzt tun sollten.
Das Erlanger Solarunternehmen Solar Millennium AG musste Ende des Jahres 2011 beim Amtsgericht Fürth einen Insolvenzantrag stellen. Aber nicht nur Angestellte der Firma Solar Millennium sind von der Insolvenz des Unternehmens betroffen, sondern auch tausende deutsche Anleger, die ihr Kapital in Anleihen, Aktien und von der Solar Millennium initiierte geschlossene Fonds investiert hatten.
Aufgelegt wurden von der Solar Millennium insgesamt zwei geschlossene Fonds, mit denen Kernkraftwerke in Spanien finanziert werden sollten: die Andasol Fonds GmbH & Co. KG und die Ibersol GmbH & Co. KG. Rund 3500 Anleger haben sich hierbei mit einem Vermögen von ca. 48 Mio. EUR an dem Andasol Fonds beteiligt. Das Kernkraftwerk in Spanien liefert auch bereits Strom. Bei dem Ibersol Fonds wurde die Platzierung aber aufgrund der Insolvenz der Solar Millennium vorzeitig am 21.12.2011 beendet. Bis dato hatten sich bereits 537 Anleger mit rund 6,6 Mio. EUR an dem Ibersol Fonds der Solar Millennium AG beteiligt. Nunmehr soll Ibersol abgewickelt werden und die Anleger ihr Geld, welches bis dahin auf einem Treuhandkonto hinterlegt war, zurückerhalten.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind der Andasol und Ibersol Fonds von der Insolvenz der Solar Millennium nicht direkt betroffen, da es sich bei diesen jeweils um rechtlich selbständige Unternehmen handelt. Die Andasol und Ibersol GmbH & Co. KG haben bislang selbst noch keine Insolvenz angemeldet.
Fraglich ist allerdings, ob nicht doch mittelbar auch Risiken und Verluste auf die Anleger von Andasol und Ibersol durch die Insolvenz der Solar Millennium AG zukommen. Unklar ist nämlich derzeit noch, in welchem Umfang vertragliche Verpflichtungen der beiden geschlossenen Fonds gegenüber der Solar Millennium bestehen und welche Haftungsfolgen sich daraus für die Anleger ergeben.
Es sollte deshalb individuell anwaltlich überprüft werden, inwiefern eine Haftung der Anleger aus den beiden Fonds Andasol und Ibersol in Frage kommt durch die Insolvenz der Solar Millennium AG, sodass bei negativem Ergebnis für die Anleger gleichzeitig das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern aus einer Falschberatung überprüft werden kann. Liegt nämlich eine Falschberatung der Banken gegenüber dem Anleger vor, so sind diese zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet, sodass den Anleger im besten Fall keine Verluste aus dem Geschäft treffen.
Anleger der beiden Fonds Andasol und Ibersol von Solar Millennium sollten sich deshalb, wenn sie durch die Stellung des Insolvenzantrags der Solar Millennium AG bezüglich ihres Investments verunsichert sind, an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um sich über das weitere Vorgehen bezüglich der Kapitalanlagen zu informieren.
Mehr Infos:
Solar Millennium AG Infoportal (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/solar-millennium-ag)
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
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07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de
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