AGAD begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen
Essen, 15. April 2011*****Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. April 2011 (7 AZR 716/09) die Befristung von Arbeitsverhältnissen erleichtert. Danach steht einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auf bis zu zwei Jahren nichts mehr im Wege, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe.
"Diese Auslegung war nicht nur für die Unternehmen hinderlich, sondern auch arbeitnehmerunfreundlich", erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. "Besonders kritisch war die Lage bei der öffentlichen Hand. Wer jemals bei einer Stelle des Bundes gearbeitet hatte, schied bei jeder späteren Bewerbung auf eine sachgrundlos befristete Stelle aus - eine echte Ungerechtigkeit!" Der AGAD-Hauptgeschäftsführer wundert sich allerdings darüber, dass das BAG nun ausgeurteilt hat, was sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag als Gesetzesvorhaben vorgenommen hatten.
"Wozu der schwarz-gelben Regierung inzwischen der Mut fehlt, kommt nun als verfassungsgemäße Korrektur aus Erfurt" resümiert Rechtsanwalt Dr. Klug. "Wer hätte gedacht, dass Arbeitgeber mal mehr auf das Bundesarbeitsgericht als auf eine konservativ-liberale Regierung zählen können."
Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die knapp 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Regionalverband in Nordrhein-Westfalen. Nach der Verschmelzung der Wirtschaftsvereinigung Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Ruhrgebiet e.V. mit dem Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. im September 2010 erstreckt sich der Verbandsbereich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Gelsenkirchen, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.
Jedes Jahr führen die Rechtsanwälte des AGAD rund 600 Prozesse für ihre Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Diesen überdurchschnittlich hohen Erfahrungsschatz der AGAD-Arbeitsrechtler nutzen selbst Mitgliedsfirmen mit eigenen Rechtsabteilungen. Neben der Unterstützung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen stellt der AGAD seinen Mitgliedern stets aktuelle arbeitsrechtliche Verträge für die tägliche Praxis zur Verfügung, gewährt ihnen Rechtsbeistand bei Erstattungsansprüchen des Arbeitsamtes, in Verfahren beim Integrationsamt und in Einigungsstellen. Darüber hinaus führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Der Service des AGAD, der auch im Internet zur Verfügung steht, verhilft seinen Mitgliedern zu mehr Rechts- und Planungssicherheit in der Personalpolitik und entlastet sie von bürokratischen Formalien.
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
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