LEIPZIG. Klirrende Kälte und strenger Frost lassen ganz Europa zittern und die Heizkosten auf Höchstwerte klettern. Die "Sibirische Kälte" kann jedoch ein Nachspiel haben. Immer mehr Mieter haben Angst vor überhöhten Nebenkostenabrechnungen. Vermieter müssen sich im Gegenzug mit derartigen Abrechnungen und Streitigkeiten mit Mietern herumärgern. Doch ein neues BGH-Urteil bringt Klarheit. Nicht alle Betriebskosten lassen sich problemlos umlegen. Immoscoring klärt auf, was das für Wohneigentümer und Mieter konkret bedeutet.
Ein außergewöhnlich strenger Winter überraschte vor einigen Wochen die gesamte Bundesrepublik. Temperaturen im zweistelligen Minusbereich und vereiste Straßen halten Einzug. Eine derartige Kältewelle führt zu steigenden Heizkosten und somit auch zu höheren Nebenkosten. Diese Kosten werden vielfach als "zweite Miete" bezeichnet, da diese teilweise sogar die eigentliche Miete übersteigen. Gerade in Zeiten von regelrecht explodierenden Energiepreisen fürchten Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung. Zudem stellt die Nachzahlungsforderung immer wieder einen Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern dar. Mieter können die Abrechnungen oftmals nicht oder nur ungenügend nachvollziehen. "Es fehlt eindeutig an Transparenz.", sagt Regina Wenzel, die seit Jahren im Auftrag verschiedener Eigentümer zahlreiche Mietobjekte verwaltet. "Eine klare und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung wird immer wichtiger, um Streitigkeiten mit Mietern zu vermeiden.", ergänzt die erfahrene Hausverwalterin.
Doch ein neues BGH-Urteil (Urteil vom 01.02.2012, Az.: V III ZR 156/11) soll hier Abhilfe schaffen und die Rechte der Mieter stärken. Vorangegangen war die Klage einer Mieterin, die sich weigerte, die Heizkosten pauschal auf Basis von Vorauszahlungen an den Energieversorger zu zahlen. Derartige Heizkostenabrechnungen orientieren sich jedoch nicht am gegenwärtigen Verbrauch, sondern an dem des Vorjahres. Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils dürfen die Heizkosten nur noch nach dem exakten Verbrauch abgerechnet werden. So sollen überhöhte und ungerechtfertigte Nachzahlungen vermieden werden.
"Das bedeutet für Mieter ganz klar mehr Transparenz und Gerechtigkeit.", stellt der Immoscore-Experte Christian Knorr fest. "Vermieter profitieren ebenfalls durch die neue Rechtsprechung, da nun klare Richtlinien für Nebenkostenabrechnungen zugrunde liegen und so Differenzen zu Mietern besser vermieden werden können.", fügt er außerdem hinzu. Der Fachbeirat des Prüfsiegels "Immoscore" begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, da sich der Beirat bereits seit Jahren für mehr Transparenz und Klarheit zwischen Mietern und Wohnungseigentümern intensiv einsetzt.
Der Immoscore-Fachbeirat ist ein Expertengremium, welches aus erfahrenen Vertretern aller relevanten Immobilienbereiche besteht (z.B. Gutachter, Bauträger, Hausverwaltungen, Banken). Im Zusammenhang mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung vermittelt die Immoscoring GmbH aufgrund ihres deutschlandweiten Expertennetzwerks immer wieder geprüfte Hausverwaltungen und Energieberater an Immobilieneigentümer.
Immoscoring prüft und betreut im Auftrag von Banken und renommierten Steuerkanzleien die Immobilienprojekte der Kapitalanleger - vom Ankauf bis zur Übergabe.
Der unternehmenseigene Anspruch ist es, Anlegern ein langfristig erfolgreiches Investment zu sichern. Hierfür übernimmt Immoscoring die Komplettabwicklung des Immobilieninvestments seiner Kunden ebenso wie die ganzheitliche und persönliche Projektbetreuung. Zusätzlich hat Immoscoring das deutschlandweit einzigartige Immobilien-Prüfsiegel IMMOSCORE zur Objekt- und Dienstleisterzertifizierung entwickelt.
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