Die Umsetzung der Basel III Anforderungen in EU-Recht.
Als Konsequenz auf die Wirtschafts- und Finanzkrise hat der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht mit Basel III die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Finanzinstitute neu geregelt. Wie schon 2010 gehörte auch diesmal eine Staatsinsolvenz, verbunden mit verlustbringenden Zwangsabschreibungen, nicht zum Worst-Case-Szeanrio. Es ist nicht überraschend, dass Bankanalysten dem Vernehmen nach vorrechnen, dass wesentlich mehr Finanzinstitute durch den Banken-Stresstest gefallen wären, wenn die EBA einen Schuldenerlass der Euro-Krisenstaaten simuliert hätte. Unterstellte man einen Schuldenschnitt von 60% für Griechenland sowie 40% für Portugal und Irland, hätten nach Rechnung der Analysten 18 Institute die von der EBA verlangte Kernkapitalquote von fünf Prozent unterschritten. Dies hätte einen zusätzlichen Kapitalbedarf von EUR 26 Mrd. zur Folge. Zur Umsetzung der Basel III-Vorschriften veröffentlichte die EU-Kommission am 20.07.2011 gleichzeitig ein Paket bestehend aus einer Verordnung zur Tätigkeit der Kreditinstitute und Wertpapierinstitute und einer Richtlinie "CRD IV" über die Zulassung zum Einlagengeschäft. Damit setzt die EU-Kommission nicht nur die Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschuss um, sondern schlägt für nicht börsennotierte Finanzinstitute auch einer Anerkennung stiller Einlagen als Kernkapital vor. Verstöße sollen entsprechend sanktioniert werden. Die Bedeutung externer Ratings für Finanzinstitute wird verringert, in dem alle Institute ihre Anlagenentscheidungen nicht nur auf externe Ratings, sondern auch auf interne Bonitätsbeurteilungen stützen. Für offene Portfolien sind interne Ratings zu erstellen. Neben risikobasierten Eigenkapitalanforderungen soll eine Höchstverschuldungsquote zum 01.01.2015 mit einer Übergangsphase bis zum Jahr 2018 eingeführt werden. Die Bilanzsumme darf max. das 33-fache des Kernkapitals ausmachen. Von der auf Regulatory Reporting spezialisierten FAS AG/www.fas-ag.de erhalten Sie Informationen und Beratung zu Basel III.
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