Charity für Tiere e.V. deckt Probleme im Gesundheitswesen auf
Blindenhund misshandelt – Verein stellt Strafanzeige
Weinger Bürokratie und mehr Kommunikation gefordert
(NRW/Berlin 25.12.2006) Gemeinsam mit dem Veterinäramt haben am 22.12. Vertreter von „Charity für Tiere/Tierhof-Straelen“ Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen einen blinden Tierhalter aus Krefeld gestellt. Nach Zeugenaussagen und einem vorliegenden Videofilm hat der Krefelder schon im Juni seinen eigenen Blindenführhund mehrfach und über einen längeren Zeitraum brutal misshandelt. Die Aufnahmen auf dem Video bestätigen den Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Das heimlich von einer Bekannten des Mannes gedrehte Video zeigt, wie zwei Blindenhunden ohne ersichtlichen Grund immer wieder die sehr empfindlichen Ohren verdreht werden, bis die Tiere vor Schmerz aufschreien - ins Gesicht und auf die Nase geschlagen werden. Die Misshandlungen werden von zynischen Kommentaren (O-Ton) des Tierhalters begleitet: "Ich kann dich nicht hören, hast Du kein Gefühl mehr?" Wenn der Hund dann wieder vor Schmerz schreit, schlägt Herr Q. *ihm auf die Schnauze (* Name aus Datenschutzgründen gekürzt). Mittlerweile ist der Blindenhund von Herrn Q. wieder von der Blindenführhundschule, aus der der Hund stammte und etwa acht Monate lang ausgebildet wurde, zurückgeholt worden. Herr Q. lebt mit seiner ebenfalls blinden Lebensgefährtin, der der Blindenhund Olga (Labrador) gehört, in häuslicher Gemeinschaft. Zeugenaussagen bestätigen, dass Olga, deren Misshandlung deutlich auf dem Video zu erkennen ist, darüber hinaus als Blindenhund geführt wird, obwohl sie alt, überfettet und fast blind ist. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Trotz des Schweregrades der Misshandlungen, sieht die Staatsanwaltschaft in Krefeld bis heute keinen akuten Handlungsbedarf, die noch im Haushalt des Herrn Q. befindliche Labradorhündin Olga beschlagnahmen zu lassen!
Die Zahl nicht tiergerecht gehaltener sowie nicht korrekt ausgebildeter Blindenführhunde scheint viel höher zu sein, als bisher angenommen. Nach Gesprächen zu diesem Fall mit Blindenführhundschulen, die die rund 20.000 € teuren Blindenführhunde etwa acht Monate lang ausbilden, Krankenkasse sowie einem Blinden, der selbst Erfahrungen mit Blindenhunden hat, erhärtet sich der Verdacht einer hohen Dunkelziffer betroffener Tiere. Das diese Fälle wenig publik werden, liegt an der besonderen Personengruppe blinder Menschen und vor allem an Abstimmungs- und Kommunikationsdefiziten der einzelnen Stellen. "Zum Schutz der Blindenführhunde muss es dringend einen besseren Informationsaustausch zwischen Blindenhundschulen, Behörden, Krankenkassen und Blindenverbänden geben. Auch muss im Einzelfall, gerade bei Problemen, der Blinde für den Umgang mit seinem Hund besser geschult und begleitet werden", so Martina Retthofer (Vorsitzende Charity für Tiere.). Ebenfalls müssen Zuständigkeitsgrenzen abgebaut werden.
Charity für Tiere e.V., mit der neu gewählten ersten Vorsitzenden, wird sich in Zukunft dafür einsetzen, dass sich Krankenkassen, Veterinärämter, Blindenführhundschulen und Blindenverbände verstärkt für den Schutz von Blindenführhunden einsetzen können.
Für Medienanfragen stehen die Hundeschulen, Zeugen und Behörden nach Rücksprache als Gesprächspartner zur Verfügung. Ebenfalls wird der Videobeweisfilm bereitgestellt.
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