Einigung über Clearingstelle für Duale Systeme ist nur der erste Schritt - Entsorgungsspezialist Landbell fordert Qualitäts- und verbindliche Kontrollmechanismen für die Verpackungsentsorgung
Mainz/Bonn – Die vor kurzem getroffene Einigung über eine Clearingstelle im Markt der Verpackungsentsorgung ist nach Ansicht der Mainzer Landbell AG ein Schritt in die richtige Richtung, dem jetzt weitere folgen müssen: „Die Clearingstelle ist ein Baustein für fairen Wettbewerb unter den Dualen Systemen und für die Entsorger als Auftragnehmer. Mehr aber auch nicht. In ihrer jetzigen Aufstellung kann die Clearingstelle nur eine grobe Mengenaufteilung vornehmen, nicht jedoch das Problem der Trittbrettfahrer lösen. Dazu brauchen wir verbindliche Qualitäts- und Kontrollmechanismen und klare Aussagen seitens Behörden und Gesetzgebung“, so Klaus Holger Kreß, Mitglied des Vorstands der Landbell AG.
Landbell AG setze sich dafür ein, die Transparenz im Segment der Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ zu erhöhen und den „schwarzen Schafen“ Einhalt zu gebieten. Am 6. April 2006 fand ein von Landbell gewünschtes Gespräch beim Bundeskartellamt statt. Landbell erzielte dort gemeinsam mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD) und ISD Interseroh GmbH eine grundsätzliche Einigung über strittige Fragen zur Clearingstelle.
Aufgabe der Clearingstelle sei die Feststellung der bei den jeweiligen Dualen Systemen angemeldeten Lizenzmengen. Auf dieser Basis werde eine quotale Aufteilung der bei den Entsorgern anfallenden Sammelmengen für die einzelnen Systeme vorgenommen. Dazu melden die Dualen Systeme ihre Lizenzmengen pro Quartal an die Clearingstelle, die auf dieser Basis festlege, wie sich die Sammelmengen auf die einzelnen Dualen Systeme verteilen. "Die Entsorger erhalten dadurch klare und verlässliche Vorgaben über die Aufteilung der Sammelmenge auf die im Markt aktiven Dualen Systeme. Ergeben sich Unterschiede zwischen den Lizenzmengen und dem tatsächlich verteilten Verpackungsmüll, werden diese nach Ablauf eines Jahres durch eine noch zu vereinbarende Verrechnungssystematik ausgeglichen. Die Clearingstelle leitet ein neutraler Wirtschaftsprüfer", so Landbell in einer Pressemitteilung.
Die Clearingstelle betrachte jedoch nicht die Gesamtmenge der im Umlauf befindlichen Verkaufsverpackungen, sondern nur die Mengen, die von den zugelassenen Dualen Systemen gemeldet werden. Die Differenz zwischen diesen testierten Lizenzmengen und der tatsächlichen Menge aller Verpackungen bleibe weiterhin ein „Graubereich“. Hier setze die Landbell-Forderung an: „Um den Wettbewerb im Markt der Verpackungsentsorgung transparent zu gestalten und rechtswidriges Verhalten ahnden zu können, müssen vor allem auch die zuständigen Behörden mitwirken. Durch die Anwendung bestehender Richtlinien der Verpackungsverordnung können Recyclingpreller tatsächlich ermittelt werden“, so Kreß.
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