Das Angebot der Allianz zum DEGI International ist nicht immer ein Glücksfall. Es sollte überprüft werden.
Bei dem geschlossenen DEGI International bietet die Allianz einen Vergleich an. Vorsicht, nicht ungeprüft annehmen!
Am 25. Oktober 2011 gab die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH den Anlegern des DEGI International bekannt, dass auch dieser in den nächsten drei Jahren, nämlich bis zum 15. Oktober 2014, ordentlich abgewickelt werden wird. Die Rückgabewünsche der Anleger hätten bei einer Wiedereröffnung des DEGI International nicht bedient werden können, sodass eine solche nicht möglich war. Anleger des DEGI International sollen nun in den nächsten drei Jahren in halbjährlichen Tranchen ausbezahlt werden, die erste erfolgt hierbei im April 2012, wobei die Höhe der Zahlung aber noch ungewiss ist.
Die Anteile an dem DEGI International wurden von der Dresdner Bank AG vermittelt. Aus diesem Grunde bietet die Allianz derzeit ihren Kunden ein Umtauschangebot im Rahmen eines Vergleichs an: Inhalt dieses Angebots ist ein Anteilsverkauf- und Vergleichsvorschlag. Die Allianz Deutschland kauft alle Anteile des DEGI International der Kunden gegen einen Festpreis von 42,78 EUR pro Anteil zurück, wobei dieser Preis dem Rücknahmepreis vom 25.10.2011 entspricht. Von dem Angebot können nur Kunden - befristet bis zum 15.02.2012 - Gebrauch machen, die ihre Anteile vor der Schließung am 17.11.2009 bei der Allianz erworben haben, diese durchgängig gehalten haben und sie sich zusätzlich im Depot bei der Allianz Bank bzw. Allianz Global Investors befinden. Die Auszahlung an die Kunden erfolgt schließlich Ende Februar.
Die Allianz Deutschland umschreibt die Vorteile der Anleger des DEGI International bei diesem Vergleichsangebot folgendermaßen: Anleger des DEGI International sind nicht bis zum Ende der Abwicklung des Fonds an diesen gebunden, sondern erhalten sofort Liquidität, zusätzlich gibt es einen festen Rücknahmepreis und sie sind folglich vor weiteren Wertverlusten der Anteile des DEGI International geschützt.
"Allerdings müssen Anleger des DEGI International, die auf dieses Vergleichsangebot der Allianz eingehen, auf jegliche Ansprüche gegen die Allianz und ihre Vertreter im Zusammenhang mit der Anlage an dem DEGI International verzichten. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung können folglich nicht mehr geltend gemacht werden", wie Dr. Stoll mitteilt. "Außerdem sind Zinsverluste der letzten Jahre einzuberechnen, so dass das Angebot für die Anleger nicht akzeptabel ist, insbesondere nicht für diejenigen, die ein Überbrückungsdarlehen aufnehmen mussten bei der Allianz Bank oder einer andere Bank," teilt Rechtsanwalt Dr. Stoll weiter mit. Diese könnten aber möglicherweise ganz vermieden werden, wenn den Anlegern des DEGI International ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Allianz zusteht, da diese dann die Anlage im Ganzen rückabwickeln muss, der Anleger also so gestellt wird, als ob er die Anlage an dem DEGI International nie geschlossen hätte.
Anleger des DEGI International, die ihre Anteile bei der Allianz erworben haben und von der Allianz einen Brief über ihr Vergleichsangebot zugestellt bekommen haben, sollten sich über ihr weiteres Vorgehen von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Das Angebot sollte nicht vorzeitig, ohne eine weitere Überprüfung möglicher Ansprüche aus einer Falschberatung der Allianz, angenommen werden, da die Verluste in einem solchen Fall möglicherweise ganz vermieden werden können.
Anleger des DEGI müssen bei Annahme des Vergleichs nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stoll mit hohen Verlusten leben. Das ist jedoch nicht zwingend notwendig, da auch bei einer Nichtannahme des Angebots kein Totalverlust droht. Warum sollten Anleger dann das Angebot annehmen, wenn man auch gute Chancen auf den gesamten Schadensersatz hat?
Es ist insbesondere auf mögliche steuerliche Nachteile hinzuweisen, die eintreten können bei der Annahme des Vergleichs. Dies bedarf einer rechtlichen Einzelfallprüfung.
Die Chancen für Schadensersatz stehen nach Ansicht der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die hunderte DEGI Anleger vertritt und berät und bereits zahlreiche Klagen eingereicht hat.
Weitere Informationen:
Infoportal DEGI International (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/degi-international-allianz-anlegerschutz-%E2%80%93-handlungsmoeglichkeiten-fuer-betroffene-anleger/)
Hilfe für Anleger:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de/
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
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