Seit dem 18.8.2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ). Dadurch genießen Beschäftigte verstärkten rechtlichen Schutz bei der Anbahnung, während und auch nach der Beendigung eines Beschäftigtenverhältnisses. Existenzgründer/Innen sollten hier aufpassen, wollen sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen.
Das AGG betrifft nämlich nicht nur Großkonzerne und etablierte Mittelstandsbetriebe, sondern auch Existenzgründer/ Innen. Leider mangelt es diesen oft an dem notwendigen Wissen und Bewusstsein, sodass sie sich unnötigen Risiken aussetzen.
Existenzgründer/ Innen müssen insbesondere die Vorgaben des AGG hinsichtlich ihrer Stellenausschreibungen, ihrer Personalorganisation, Personalarbeit und auch in ihrer sonstigen betrieblichen Praxis zwingend beachten. Zu den Pflichten und Geboten, die sich aus der Anwendung des AGG ergeben, gehören unter anderem: das Neutralisationsgebot bei Stellenausschreibungen, Schulungs- und Informationspflichten der Mitarbeiter/ Innen sowie die Überprüfung von Vertragsangeboten im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen im Geschäftsleben.
Versäumnisse in diesem Bereich können Existenzgründer/ Innen unter Umständen teuer zu stehen kommen. Daher sind sie gut beraten, wenn sie sich umgehend und umfassend über das neue AGG informieren.
Eine kostenlose Einführung in das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit grundlegenden Hinweisen für Existenzgründer/ Innen bietet das Online-Existenzgründerportal in dem Artikel
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