Die Wirtschaftsdetektei Lentz® ermittelte aktuell in einem Fall, in dem
Lohnfortzahlungsmissbrauch sowohl im klassischen Sinne als auch ergänzend als
Sozialmissbrauch und unkollegiales Verhalten aufgedeckt wurde.
Während der klassische
Lohnfortzahlungsmissbrauch (http://mitarbeiterkrankheit.de) die fristlose Kündigung und die vollständige Übernahme der entstandenen Detektivkosten nach sich zog, zog der
Sozialmissbrauch insbesondere moralische Konsequenzen nach sich. Der Fall im Einzelnen:
Die Wirtschaftsdetektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/) erhielt den Auftrag einen arbeitsunfähig geschriebenen Mitarbeiter einer Druckerei zu beobachten. Hintergrund war die Tatsache, dass der zu beobachtende Mitarbeiter einer Druckerei eine Woche Urlaub beantragt
hatte, diesen jedoch aufgrund hohen Arbeitsaufkommens nicht genehmigt bekam.
Zwei Wochen später, als der beantragte und nicht genehmigte Urlaub begonnen hätte, meldete sich der zu beobachtende Mann telefonisch krank und erklärte, er habe sich am Wochenende eine schmerzhafte Zerrung beim Sport zugezogen. Er wäre auch am Sonntag beim ärztlichen Notdienst gewesen und müsse erst heute zu seinem Hausarzt.
Am darauffolgenden Tag begann eine mobile Observationsgruppe der Detektei Lentz® mit der Observation (Beobachtung) des Mannes. Hier zeigte sich schnell, dass der Mann alles andere als arbeitsunfähig war:
Die Zielperson fuhr früh morgens mit seinem privaten PKW zu einer rund 8km entfernt liegenden Schrebergartensiedlung und betätigte sich dort gemeinsam mit seinem ältesten Sohn als fleißiger Hausbauer. Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass die zu beobachtende
Person mit seinem Sohn am vermeintlichen ersten Krankheitstag eine neu angelieferte 3-4 Meter große Gartenhütte gemeinsam aufbaute. Gegen Nachmittag kam dann noch ein weiterer Mann hinzu. Auch hier staunte der Geschäftsführer der Druckerei nicht schlecht. Der Mann war ebenfalls einer seiner Mitarbeiter, der direkt nach Feierabend zu dem angeblich kranken Kollegen fuhr, d.h. den Mann deckte und ihm mit beim Aufbau der Gartenhütte
half. Das Treiben konnte an zwei Observationstagen lückenlos auf rund 100 Fotos und mehreren Videosequenzen dokumentiert werden ohne dass die Zielperson irgendetwas von der
permanenten Anwesenheit der drei Mitarbeiter der Detektei Lentz® bemerkte.
Es kam, was kommen musste. Der Mann erhielt wegen "Lohnfortzahlungsbetrug im
Krankheitsfall" http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/) die fristlose Kündigung und musste auch die Kosten der Detektei Lentz® seinem ehemaligen Arbeitgeber erstatten, wie das Arbeitsgericht bestätigte. "Die Einschaltung einer Detektei sei bei objektiver Betrachtung
angemessen und notwendig gewesen und auch die Länge und Intensität der Beobachtung der drei Detektive hätten sich auf das erforderliche Maß beschränkt, daher sind die Kosten in voller Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der Detektei vom Arbeitnehmer zu erstatten", so das Gericht in
seiner Urteilsbegründung.
Der ebenfalls am Aufbau der Gartenhütte beteiligte Kollege, der die fristlos entlassene Zielperson der Detektei Lentz® gedeckt hatte, erhielt eine erhebliche Standpauke über Sozialmissbrauch und den Missbrauch der Lohnfortzahlung und unkollegiales Verhalten von seinem Chef. Denn arbeitsrechtliche Konsequenzen konnten aus dem Verhalten dieses Mannes nicht gezogen werden, da er nur in seiner Freizeit einem krank geschriebenen Kollegen geholfen hatte. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, seinen Kollegen, der Missbrauch der Lohnfortzahlung betreibt, beim Chef zu melden. Eine rechtliche vielleicht nicht - eine moralische sicher schon und ob sich das Verhältnis zwischen dem Chef und diesem Mitarbeiter nochmals
bessert bleibt abzuwarten. Der Mann wäre, so die Einschätzung der übrigen Kollegen der Druckerei, sicherlich gut bedient, sich von selbst einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
Weitere Fälle aus der Praxis der Detektei Lentz® zu Arbeits- und Lohnfortzahlungsbetrug finden
Sie unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ sowie weitere Tipps wie "Was ist zu tun bei Lohnfortzahlungsbetrug?" oder "Was ist erlaubt bei Mitarbeiterbeobachtungen?" unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/index.html
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Julia Braun
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau
julia.braun@lentz.de
(0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/
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