Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren?
Als "Sabbatical" bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten.
Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher darüber geeinigt haben, oder wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine entsprechende Reglung in den Arbeitsvertrag aufnehmen oder eine gesonderte Vereinbarung abschließen. In kleineren Betrieben kommt dies fast nie vor. In größeren Betrieben kommen entsprechende Vereinbarungen durchaus vor. Im öffentlichen Dienst gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Anspruch auf ein Sabbatical begründen.
In der Rechtsprechung war es einige Zeit lang umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Sabbatical - also eine mehrere Monate andauernde unbezahlte Auszeit - gegen den Arbeitgeber aufgrund § 8 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben kann. Während das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einer älteren Entscheidung vom 1.3.2002 (Aktenzeichen: 18 (4) Sa 1269/01) einen derartigen Anspruch noch bejaht hat, urteilte das LAG Düsseldorf am 17.05.2006 (Aktenzeichen: 12 Sa 175/06), dass der Arbeitnehmer einen solchen Anspruch nicht aus § 8 Abs. 4 TzBfG herleiten könne. Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Verringerung seiner Arbeitszeit, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das LAG Düsseldorf meint in der jüngeren Entscheidung, dass dies nur die Verringerung der Wochen- oder der Monatsarbeitszeit erlaube, nicht aber die blockweise Reduzierung der Arbeitszeit auf null.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie Sicher gehen wollen, dass Sie einen Anspruch auf ein Sabbatical haben, sollten Sie dies ausdrücklich in Ihrem Arbeitsvertrag regeln. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Rücklage, die aufgrund der Vereinbarung von Ihrem Arbeitgeber für die Zeit Ihres Sabbaticals angelegt werden soll, nach den Voraussetzungen von § 8a des Altersteilzeitgesetzes Insolvenzfest anzulegen. Achtung: Sollte Ihr Arbeitgeber die Rücklage dennoch nicht Insolvenzfest angelegt haben, scheiden Ansprüche gegen den Geschäftsführer aus unerlaubter Handlung nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6.10.2009 (Aktenzeichen: 16 Sa 530/09) grundsätzlich aus. Das Bundesarbeitsgericht hat über die Revision gegen dieses Urteil (eingelegt unter dem Aktenzeichen: 9 AZR 36/10) noch nicht entschieden.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt nach der jüngeren Rechtsprechung grundsätzlich, dass kein Anspruch auf ein Sabbatical besteht. Achten Sie bei der Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung darauf, dass Sie sich die Möglichkeit vorbehalten, das Sabbatical oder dessen Zeitraum von den betrieblichen Umstanden abhängig zu machen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
17.08.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige")
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
UNI.DE ueber Zukunft studieren
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 22:03Uhr Die Vielfalt der Studiengänge
...
Benediktiner-Abtei in Tabgha eingeweiht
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:51Uhr Derix Glasstudios aus Taunusstein realisieren die Kirchenfenster nach Entwürfen von Prof. Johannes Schreiter
...
dolphIT praesentiert PV-SOC auf der Intersolar 2012
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:20Uhr Innovative Diebstahlsicherung für Solaranlagen auf der Leitmesse der Solarwirtschaft zu sehen
...
CS Euroreal in Liquidation
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 20:49Uhr CS Euroreal in Liquidation
...
5.000 Euro Kredit ohne Schufa - Kredit1a.de
Veröffentlicht am: 05.01.2012 08:38Uhr Wir von Bavaria Finanz Service können den Kreditkunden ab 01.01.2012 höhere Kreditsummen ohne Schufa anbieten.Diese Angebote finden Sie auf www.kredit1a.de. Un...
Video Bavaria Finanz auf Youtube
Veröffentlicht am: 01.03.2010 10:00Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht das neue Video auf youtube. ...
Bavaria Finanz Service - Tv Spot - Werbefilm
Veröffentlicht am: 25.02.2010 19:18Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht heute deren neuen TV Spot. Dieser Werbefilm wird demnächst auf allen Videoportalen, wie youtube etc. veröffentlicht werden...
Kredit Tipp Guenstige Umschuldung von KREDIT1a.de
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:26Uhr Sie haben bereits mehrere Kredite bei verschiedenen Banken laufen. Und auch zusätzlich noch vielleicht eine PKW Finanzierung. Der Überblick über die einzelnen R...
Kredit Tipp guenstige Kredite trotz negativer Schufa
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:32Uhr Sollte man Schufasorgen haben, so ist man bei Kredit1a.de am besten aufgehoben. Die Kreditplattform kredit1a.de bietet neben einer Vielzahl von Standarkrediten ...
Kredit bei negativer Schufa Auskunft
Veröffentlicht am: 20.12.2006 09:46Uhr Oftmals hat man als Kreditantragsteller das Problem, daß die Schufa negativ ist. Eine negative Schufa bedeutet eigentlich immer, daß ein Kreditantrag abgelehnt ...