Die Hundehaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden können.
Wie Frauchen und Herrchen benötigt auch der vierbeinige Kamerad eine Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall einspringt. Der der Besitzer haftet für diese Schäden nach § 823 BGB mit seinem kompletten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Wie ein Hundehaftpflicht Vergleich siehe: kostenloser Hundehaftpflichtversicherung Vergleich (http://www.tierhalterhaftpflicht-versicherungen.de/index.php/kostenloser-hundehaftpflicht-hundehaftpflichtversicherung-vergleich) aufzeigt, ist diese Versicherung schon sehr günstig zu haben, mit etwa 100 Euro Selbstbeteiligung schon ab rund 30 Euro, ohne Selbstbeteiligung ab circa 40 Euro jährlich, wobei das Alter des Hundehalters berücksichtigt wird. Für diese geringe Summe gewährt die Police den umfassenden, benötigten Schutz.
Was wird versichert?
Die Hundehaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden können. Keiner dieser Schäden ist wirklich auszuschließen, auch bei kleineren Hunden nicht. Denn es muss nicht ein Angriff auf einen Menschen oder ein anderes Tier geschehen, um den entsprechenden Schaden zu verursachen - ein spontanes Überqueren der Straße durch den Hund genügt, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Der Hundehaftpflicht Vergleich zeigt auf, welcher Schutz für welche Rasse und welche Haltung am günstigsten ist. In Deutschland sind über 100 entsprechende Policen zu finden.
Die typischen Schadensfälle
"Der tut nichts" und "er will nur spielen" sind klassische Aussagen von Hundebesitzern, die oft zu hören sind. Doch Menschen, denen die Vierbeiner nicht ganz geheuer sind, werden gerade Opfer der an sich friedfertigen Tiere. In einer gewissen Panik wird ein Annäherungsversuch des Hundes abgewehrt oder gar weggelaufen, was der Hund als vergnügliches Spiel auffasst und seinen Jagdinstinkt weckt. Er läuft dem Flüchtenden hinterher und erwischt die Hose - ein Sachschaden, wenn nichts Schlimmeres passiert und Schmerzensgeldforderungen oder gar die Behandlung von Verletzungen hinzukommen. Gegen die finanziellen Folgen schützt die Hundehaftpflichtversicherung. Es gibt diverse Situationen, in denen sich jeder Hundebesitzer die Police wünscht, wenn er sie nicht hat. Auch die kostbare Vase der Nachbarn oder der Großtante kann durch eine lebhafte Bewegung des Tieres schnell in tausend Stücke zerbrechen, ein Teppich in der Ferienwohnung kann zerbissen werden, und erst recht sind kleine Kämpfe mit anderen Hunden keine Seltenheit. Sollte gar ein Radfahrer stürzen oder ein schwerer Autounfall passieren, ist womöglich ein schwerwiegender Personenschaden entstanden. Dessen Folgen können sehr teuer werden. Der Hundehaftpflicht Vergleich ermöglicht daher, die Deckungssummen für solche Schäden hoch genug anzusetzen, dass auch langwierige ärztliche Behandlungen, eine Invalidität oder gar ein Todesfall zu entschädigen sind.
Die Rechtsgrundlagen der Hundehaftpflichtversicherung
Neben dem § 823 BGB, der den generellen Schadenersatz bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz formuliert, ist im § 833 BGB explizit die Haftung für Tierhalter formuliert. Sinngemäß heißt es darin, dass ein Tierhalter für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen hat, die durch das Tier verursacht wurden. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt jedoch nicht nur vor den Folgen dieser Schäden, sie wirkt auch als passive Rechtsschutzversicherung, indem sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Denn mit diesen haben Hundehalter ebenfalls zu kämpfen. Allzu oft beschweren sich Nachbarn oder Passanten über einen Hund, egal ob berechtigt oder unberechtigt. Es werden Belästigungen und Schäden unterstellt und geltend gemacht, die keinesfalls vorgekommen oder schadenersatzpflichtig sind. Die daraus geforderten Ansprüche prüft Ihre Hundehaftpflichtversicherung und übernimmt im Zweifelsfall die Kosten für einen Rechtsstreit. Versichert ist übrigens der Hund, der Schutz erstreckt sich auf die Haftung des Halters und seiner Familie. Auch nahestehende Personen können eingeschlossen werden, wenn diese das Tier oft ausführen (Tierhüter). Das bedeutet im Gegenzug, dass diejenigen Schäden, die der Hund Ihnen selbst zufügt, ausgeschlossen werden. Die private Haftpflichtversicherung genügt für einen Hund nicht, diese deckt lediglich Schäden durch kleinere Haustiere ab. Es sind durch die Hundehaftpflichtversicherung diejenigen Schäden abgedeckt, die durch ein tiertypisches, willkürliches Verhalten des Vierbeiners entstanden sind, unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Mitverschulden trifft oder nicht. Denn es geht bei einer Haftpflicht kostenloser Haftpflichtversicherung Vergleich (http://www.versicherungvergleich-kostenlos.de/haftpflichtversicherung.php) um die sogenannte Gefährdungshaftung, die allein durch das Halten des Tieres (ebenso wie eines Kraftfahrzeuges) besteht. Die Gefahr ist latent immer vorhanden, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.
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