Brüssel untersucht Einschränkungen des Glücksspiels in Griechenland und den Niederlanden
Bonn/Brüssel - Nach Deutschland droht jetzt auch den Niederlanden und Griechenland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzulässiger Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Glücksspielsektor. Darauf hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen (CDU) http://cdu-csu-ep.de, in Brüssel hingewiesen. „Die EU-Kommission untersucht völlig zu Recht die bestehenden Beschränkungen. Kein Mitgliedstaat kann sich darauf berufen, den Zugang der Öffentlichkeit zu Glücksspielen beschränken zu wollen, wenn er gleichzeitig seine eigenen Bürger zur Teilnahme an staatlichen Lotterien, Glücksspielen oder Wetten ermuntert. Genau dies ist aber in Griechenland, den Niederlanden und auch beim staatlichen Glücksspielmonopol in Deutschland der Fall“, betonte Langen
Es stehe außer Frage, so der Gruppenvorsitzende weiter, dass die Bekämpfung von Spielsucht und der Verbraucherschutz ein hohes Gut sind: „Dann kann es aber nicht sein, dass Glückspiele, die der Staatskasse zugute kommen, weniger schädlich sind als diejenigen von privaten Veranstaltern. Die genannten Mitgliedstaaten machen sich folglich unglaubwürdig mit dem Versuch, sich unliebsame Konkurrenz unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes vom Leibe zu halten“. So habe der Europäische Gerichtshof in seiner laufenden Rechtsprechung bereits mehrfach festgestellt, dass jede auf den Schutz des Allgemeininteresses abzielende Beschränkung des Glücksspiels kohärent und systematisch zu dessen Eindämmung beitragen müsse.
Stattdessen hätten sowohl Griechenland als auch die Niederlande sogar neue Glücksspiele eingeführt und diese auch intensiv beworben. Ähnliches gelte für den neuen Lottostaatsvertrag in Deutschland und die Überlegungen zur Einführung von Lotterien auf europäischer, also grenzüberschreitender, Ebene (Euro-Lotto). Die Kommission gehe deshalb zu Recht davon aus, dass die bestehenden Beschränkungen nicht mit geltendem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und damit gegen den freien Dienstleistungsverkehr im EU-Binnenmarkt verstoßen. „Die in den betreffenden Mitgliedstaaten bestehenden Beschränkungen sind weder notwendig noch verhältnismäßig, sondern diskriminierend. Sollte es zu keiner Änderung der bestehenden Praxis kommen, wird ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich werden und damit zugleich das Ende der bestehenden Monopole näher rücken“, so der EVP-Wettbewerbspolitiker abschließend.
„Ein Ende des Monopols ist unabdingbar, da sich die staatlichen Wettanbieter unserer Ansicht nach nicht immer korrekt verhalten. Eigentlich dürften sie keinerlei Werbung mehr machen, die einen Anreiz zum Glücksspiel setzen. Diese Vorgaben werden täglich unterlaufen. Von Tag zu Tag bekommen also die Argumente der Gegner einer zementierten und antiquierten Wettlandschaft in Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern mehr Gewicht“, kommentiert Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, der auch an den Unternehmen Betwitch http://www.betwitch.com und Wettcorner http://www.wettcorner.com beteiligt ist. Sein Unternehmen, so Sürtenich, setze aber längst auf Märkte, die liberaler sein, so zum Beispiel in Osteuropa.
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