Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben und sie als Kapitalanlage nutzen
möchte, der sollte einige Regeln beachten. Welche Gebäude warum erhaltenswert
sind, entscheiden die Ämter für Denkmalschutz der jeweiligen Region. Für jedes
Bundesland gibt es ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Nach diesen Vorgaben
tragen die Denkmalämter die denkmalgeschützten Immobilien in die Denkmalliste
ein. Kapitalanleger sowie Besitzer von Denkmälern können sich bei den
Denkmalämtern über denkmalgeschützte Gebäude informieren.
Alle 16 Denkmalschutzgesetze der Bundesländer haben das gleiche Ziel:
Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind erhaltenswerte Gebäude.
Deshalb muss vor dem Beginn von Baumaßnahmen genau geklärt werden, was
erlaubt ist und was nicht. Das Denkmalamt überwacht über die gesamte Bauzeit die
Arbeiten. Je nach historischer Vorlage müssen Wände in den Originalfarben
gestrichen werden, Vertäfelungen aus Holz instandgesetzt oder die
Treppengeländer originalgetreu wiederherstellt werden. Es geht bei Bau darum, das
Objekt wieder in den historisch ursprünglichen Zustand zu bringen. Diese
Baumaßnahmen können bei schönen Häusern aus dem 19. Jahrhundert sehr
aufwendig sein. Stuckaturen im Inneren müssen originalgetreu wiederhergestellt
werden, genauso wie die Figuren und Schmuckelemente an den Fassaden.
Wegen solch hoher Anforderungen ist es wichtig, gut ausgebildete Kräfte mit
jahrelanger Erfahrung einzusetzen. Hier sind zum Beispiel Kirchenmaler gefragt,
handwerklich geschickte Schreiner, auch Künstler und natürlich Restauratoren.
Informationen und Hilfestellungen bei der Auswahl von Denkmälern, aber auch bei
der Finanzierung von Kauf und Umbau bieten professionelle Unternehmen mit
Spezialisierung auf denkmalgeschützte Immobilien. Ein Beispiel ist die
HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG in Hamburg, die denkmalgeschützte
Immobilien in ganz Deutschland prüft und vermittelt. Sie bietet viele Informationen
und eine Auswahl an Baudenkmälern auf der Internetseite
http://www.investition-baudenkmal.de/ an.
Baudenkmäler können aber auch in Sanierungsgebieten liegen. Bei beiden
Investitionen, ob in ein Baudenkmal oder eine Immobilie in einem
Sanierungsgebiet, beteiligt sich der Staat durch erhebliche Subventionen an der
nachträglichen Sanierung eines solchen, besonders erhaltenswerten Objekts. Hier
gilt es aber, besondere Vorsicht walten zu lassen. Sanierungsgebiete sind
räumliche genau festgelegte Gebiete in Städten, Gemeinden, aber auch Dörfern, in
denen eine städtebauliche Erneuerung stattfindet. Für Anleger, die den steuerlichen
Vorteil nutzen wollen, gilt es hier genau zu prüfen, ob das Gebäude auch
tatsächlich entweder in einem Sanierungsgebiet liegt oder in die Denkmalliste der
Stadt eingetragen ist. Ist das Gebäude kein Denkmal, oder befindet sich außerhalb
des Sanierungsgebietes, gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen, es können
also keine Sanierungskosten geltend gemacht werden.
Der Anbieter Investition Baudenkmal bietet eine seriöse Kapitalanlage in
denkmalgeschützte Immobilien in ganz Deutschland an. Diese Investition bietet
besonders attraktive Steuervorteile für die Anleger und hilft, alte Gebäude zu
erhalten.
Seite
HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG
Kai Albert
Flughafenstr. 52 a
22335 Hamburg
info@investition-baudenkmal.de
040-532 99 194
http:// www.investition-baudenkmal.de
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