Die Bauhelferversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz dar, denn auf dem Bau kann auch Freizeithelfern schnell etwas zustoßen.
Ein Haus entsteht, die ganze Familie Werner freut sich auf die Fertigstellung in den nächsten Monaten. In jeder freien Minuten arbeitet der Familienvater am Bau, es müssen noch viele Innenarbeiten erledigt werden. Tatkräftig zur Seite stehen ihm die Freunde, die, je nach ihrem handwerklichen Geschick, ihre Arbeitskraft mit einfließen lassen. Damit sie bei der Tätigkeit abgesichert sind, hat Herr Werner seine Freunde mit der Bauhelferversicherung abgesichert.
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Kaum ein Bauherr weiß es: Die Helfer am Bau sind nicht über die Bauherrenhaftpflichtversicherung geschützt, sondern über die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer eine Aufwandsentschädigung erhalten oder im Rahmen nachbarschaftlicher Hilfeleistung ganz ohne Lohn arbeiten. Die Bauhelfer müssen ab einer Gesamtarbeitszahl von mehr als 40 Stunden am Bau angemeldet werden. Aber die gesetzliche Bauunfallversicherung ist nicht ausreichend, da bei Vollinvalidität im Falle eines Unfalls keine Kapitalzahlung geleistet wird. Durch die Bauhelferversicherung kann diese Lücke geschlossen werden. Je nach Tarif kann diese Kapitalzahlung bei bis zu 50.000 Euro bei Vollinvalidität liegen.
Bereits für einen Beitrag von 26,18 Euro kann ein Bauhelfer versichert werden. Dabei muss der Helfer namentlich angegeben werden. Sollten sich auf der Baustelle viele verschiedene Helfer bewegen, die auch häufig wechseln, etwa weil es Nachbarn oder Freunde sind, lässt sich eine Bauhelferversicherung auch ohne Namensnennung abschließen. Der Beitrag liegt dann ein bisschen höher, ab 39,27 Euro kann die Bauhelferversicherung abgeschlossen werden.
Der Bauhelferversicherung kommt eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Im Jahr 2009 verunglückten bundesweit 115.177 Beschäftigte im Bereich Bau, darunter auch nicht gewerbliche Helfer. Je nach Unfall kann das schwerwiegende Folgen haben:
Auf einer Baustelle kann es zu allerlei Unfällen kommen: Beim Transport von Dämmwolle stolpert einer der Helfer auf der Treppe und fällt diese von oben herab. Er zieht sich eine schwere Rückenverletzung zu, die ihn dauerhaft in seiner körperlichen Bewegungsfreiheit einschränkt.
Ein Bekannter möchte eine Behelfslampe anschließen und kümmert sich nicht um die Spannungsfreitheit der betreffenden Leitung. Die Folge: Ein schwerer Stromschlag verursacht im Gehirn einen irreparablen Schaden, er bleibt danach ein Pflegefall.
Der Dachstuhl soll fertiggestellt werden, die Balken werden unten zurechtgeschnitten. Einer der Bauhelfer, der die Säge bedient, ist für einen Moment abgelenkt und trennt sich mit der Tischkreissäge die Hand ab. Trotz Operation erlangt die Hand nicht mehr ihre volle Funktionsfähigkeit.
Für den Bauherrn ist ein Unfall ebenfalls ein tragisches Ereignis. Schließlich verunglückt hier eine Person, die ihm einen Gefallen erweist. Daher ist die Vorsorge für alle Helfer am Bau Pflicht, die optimale Ergänzung zum Schutz der Helfer erfolgt mit der Bauhelferversicherung.
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
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