Die vorzeitige Kündigung ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung brachte Frau Sch. einen finanziellen Verlust von mehr als 10.800 Euro. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de) klagte daraufhin. Die Aachener Münchener Lebensversicherung zahlt nun die gesamte Forderung, nachdem die Richter die Weiterleitung zum Bundesgerichtshof ankündigten.
Zug/Halle (Saale). 27.10.2011. Das Geld sollte sich vermehren, doch bei Frau Sch. riss die fondsgebundene Rentenversicherung eine große Lücke in die finanzielle Planung für die Altersvorsorge. Seit Mai 2003 hat Frau Sch. in ihre fondsgebundene Rentenversicherung bei der Aachen Münchener Lebensversicherung AG bis zur vorzeitigen Kündigung im August 2010 insgesamt 12.600 Euro eingezahlt. Die Versicherung zahlte ihr einen Rückkaufswert in Höhe von 7.224,40 Euro. Unter Berücksichtigung der Zinsen hätte das Geld in dieser Zeit zu einem Betrag von 18.056,85 Euro anwachsen müssen. Das so entstandene Minus von 10.832,45 Euro wollte sie mithilfe von der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft zurückholen - mit Erfolg.
LV-Doktor hat Klage eingereicht
Das LV-Doktor-Team hat beim Landgericht Aachen Klage eingereicht, um das restliche - Frau S. noch zustehende - Geld von der Versicherung zurückzufordern. Da diese Klage abgewiesen wurde, reichte der zuständige LV-Doktor-Anwalt Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. Als die Kölner Richter im Rahmen der Berufungsverhandlung im September 2011 die Zulassung zur Revision zum BGH ankündigten, erklärte die Gegenseite daraufhin das Anerkenntnis der Klageansprüche. Die erfolgreiche Beendigung dieses Musterverfahrens wird in alle laufenden sowie zukünftigen Verfahren, die von LV-Doktor betrieben werden, integriert. Jeder Einzelerfolg stellt eine Bereicherung für die gesamte LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft auf dem Weg zu dem gemeinsamen Ziel dar.
Geld zurück für Frau Sch.
Frau Sch. erhält nun dank der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft alle restlichen von ihr in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge zuzüglich einer angemessenen Verzinsung zurück. Mittlerweile sind schon viele Mitglieder der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft so zu ihrem Recht und auch zu ihrem Geld gekommen. Immer öfter und in viel kürzeren Abständen erkennen die Versicherer die Klageforderungen von LV-Doktor, ein Projekt der proConcept AG, an, da sie eine für sie negative Grundsatzentscheidung befürchten. Ein rechtskräftiges Urteil würde bei den Versicherern zu Nachzahlungen in Milliardenhöhen führen, da Millionen gleichgelagerter Fälle existieren.
Mehr als 550 LV-Doktor-Verfahren
Aktuell ist LV-Doktor mit mehr als 550 Verfahren an deutschen Gerichten anhängig. Drei Sammelklagen betreiben die Anwälte und 14 weitere sind in Vorbereitung, die mehr als 10.000 Kunden betreffen. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft vertritt die Ansprüche von insgesamt mehr als 80.000 Menschen. Diese Gemeinschaft vereint die ungerechte Behandlung seitens der Lebensversicherer, die zu geringe Rückkaufswerte auszahlen.
Über LV-Doktor
Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.
LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.
Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch - ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.
proConcept AG
Jens Heidenreich
Chamerstrasse 40a
CH6300 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag
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