------------------------------------------------------------------------------------------------------------



Pressemitteilung Kategorie: Recht

Haeusliche Pflege durch Angehoerige

Pressemitteilung veröffentlicht am: 13.10.2011 11:35 Uhr

Infos zu Pflegegeld und Pflegezeit
Deutschland wird zunehmend älter - und pflegebedürftig. Viele Menschen wünschen sich dann, in gewohnter Umgebung von vertrauten Familienmitgliedern umsorgt zu werden. Für die Pflegenden bedeutet das nicht nur psychische und häufig physische Herausforderungen - auch die finanzielle Unterstützung und die Vereinbarkeit mit dem eigenen Beruf müssen gemeistert werden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen nützlichen Überblick über die Themen Pflegegeld und Pflegezeit.

Rund 2,25 Millionen Menschen werden derzeit in Deutschland in den eigenen vier Wänden von Angehörigen gepflegt. Kinder oder Ehepartner stehen dabei oft vor der Frage, wie sie diese Unterstützung finanziell, organisatorisch und kräftemäßig bewältigen sollen. "Zudem bedeutet die Pflege meist auch eine Einschränkung für die eigene Berufstätigkeit", ergänzt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Wer ist pflegebedürftig?
Eine chronische Krankheit, eine Behinderung oder zunehmende, schwerwiegende Alterserscheinungen können aus einer selbstständigen Person im Handumdrehen einen pflegebe-dürftigen Patienten machen. Doch wen bezeichnet man so? "Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen, alltäglichen Verrichtungen auf Dauer - voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate - in erheblichem Umfang Hilfe von anderen benötigen", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. Kommt also jemand nicht mehr ohne fremde Hilfe z. B. bei der Körperpflege oder beim Ankleiden aus, kann der Betroffene, ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Wichtig zu wissen: Nur den Haushalt nicht mehr alleine führen zu können, rechtfertigt noch keinen Pflegebedarf!
Die Beurteilung der Pflegesituation und Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Rahmen eines Hausbesuchs. Der eigene Hausarzt reicht zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht aus! Unter besonderer Berück-sichtigung der Kriterien Körperpflege, Ernährung und Mobilität stuft der MDK den Pflegebedürftigen in die Pflegestufen eins bis drei ein - oder schließt mit der Pflegestufe 0 die Pflegebedürftigkeit aus. Im Anschluss erfolgt ein entsprechender Bescheid der Krankenkasse.
Ein Beispiel: Pflegestufe eins wird erteilt, wenn der Betreffende pro Tag mindestens 90 Minuten lang Hilfe benötigt. Davon müssen mindestens 46 Minuten und zwei Verrichtungen auf die sogenannte Grundpflege entfallen - das sind alle körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bestimmte prophylaktische Maßnahmen. Hilfreich kann es sein, vor dem MDK-Hausbesuch etwa 14 Tage lang ein Pflegetagebuch mit genauen Angaben über Zeitaufwand und Art der Tätigkeiten zu führen.

Was tun bei Pflegestufe 0?
Der Hausbesuch zur Begutachtung und Beurteilung der Pflegesituation ist vorüber. Trifft wenig später ein ablehnender Bescheid der Pflegekasse ein, fühlen sich Betroffene vielleicht falsch eingeschätzt. Welche Schritte sind nun möglich, um sich gegen diese Entscheidung zu wehren? "Ist der Patient mit der Einschätzung der Pflegesituation unzufrieden, kann er oder ein Angehöriger, Betreuer oder Bevollmächtigter innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einlegen. Daraufhin muss dieser erneut die Pflegebedürftigkeit prüfen. Bei einer weiteren Ablehnung hilft dann nur noch der Gang vor das Sozialgericht", erläutert die D.A.S. Juristin. Hierbei empfiehlt es sich, Dokumente wie das MDK-Gutachten, Arztbefunde, Krankenhaus- oder Entlassungsberichte parat zu halten.

Pflegegeld beantragen
Ist vom MDK erst einmal eine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden, beginnt die weitere Planung: Die Betroffenen sollen die Möglichkeit haben, selber darüber zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. "Wer auf die Hilfe von Pflegediensten verzichten und stattdessen zu Hause von Verwandten versorgt werden möchte, kann das sogenannte Pflegegeld in Anspruch nehmen", erklärt die D.A.S. Expertin. Dieses wird dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse überwiesen und ist für seine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aufzuwenden. Es kann auch an die betreuende Person als Anerkennung weiter gegeben werden.
Wichtig: Wer Pflegegeld bekommt, muss sich mindestens zwei Mal jährlich von Mitarbeitern einer zugelassenen Pflegeeinrichtung auf Kosten der Pflegekasse zu Hause beraten lassen. Sinn der Beratung ist es, durch hilfreiche Tipps und Hinweise die Qualität und Sicherheit der häuslichen Pflege zu gewährleisten. Die D.A.S. Juristin ergänzt: "Zur Gewährleistung einer optimalen Pflege können auch Pflegegeld und Sachleistungen, wie der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes, kombiniert werden. Diese Alternative entspricht dann der sogenannten Kombinationsleistung."

Pflegezeitgesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Angehörige, die Familienmitglieder zuhause pflegen, haben Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit. Dieser Anspruch wird in dem seit 2008 geltenden Pflegezeitgesetz geregelt und erleichtert seitdem die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege: So kann beispielsweise in akuten Situationen oder bei erhöhtem Pflegebedarf ohne Vorankündigung beim Arbeitgeber eine Freistellung von maximal zehn Tagen beantragt werden. "Man spricht dann von einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung", erläutert Anne Kronzucker. Wird eine längerfristige Freistellung nötig, kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf die Pflegezeit einreichen. Pflegezeit bedeutet, dass pflegende Angehörige bis zu sechs Monate lang einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ihrer Arbeit haben. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber zehn Tage vor Antritt schriftlich angekündigt und eine Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorgelegt werden. Voraussetzung: Der Arbeitgeber beschäftigt über fünfzehn Arbeitnehmer.
Wird die Pflegezeit genehmigt, hat der pflegende Angehörige das Recht, im Anschluss an diese Zeit zu denselben Arbeitsbedingungen wieder zurückzukehren. Seine beruflichen Entwicklungschancen bleiben ihm somit auch nach der Pflege erhalten.
Übrigens: Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, welches schon am 1. Januar 2012 in Kraft treten könnte, soll pflegenden Angehörigen zukünftig auch die Angst vor allzu hohen Einkommenseinbußen genommen werden. Beschäftigte können dann ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren - bei verringertem Gehalt. Wird die Arbeitszeit zum Beispiel auf 50 Prozent heruntergefahren, erhält der Arbeitnehmer immer noch 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Nach dieser Zeit arbeitet er für das reduzierte Gehalt Vollzeit solange weiter, bis das Zeitkonto wieder ausge-glichen ist.

Versicherungsschutz während der Pflegezeit
Ein besonderes Augenmerk sollte bei Beantragung der Pflegezeit dem Versicherungsschutz gelten. Denn: Die Sozialversicherungen des pflegenden Arbeitnehmers laufen während dieser Zeit nicht automatisch weiter! Besteht keine Familienversicherung, muss bei gesetzlich Krankenversicherten eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung für ein Fortlaufen der Rentenversicherung ist eine Mindestpflegezeit des Angehörigen von 14 Stunden in der Woche. In der Arbeitslosenversicherung bleibt der Pflegende pflichtversichert. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Mindestbeitrag für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. für eine weiter laufende private Krankenversicherung und den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.789

Kurzfassung:
Pflegegeld und Pflegezeit
Was müssen pflegende Angehörige beachten?

Aufgrund der demographischen Entwicklung werden immer mehr Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Viele wünschen sich eine Pflege in den eigenen vier Wänden. "Über die Genehmigung und Einteilung der Pflegestufe entscheidet der Medizinische Dienst der Kranken-kassen (MDK)", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Bei Ablehnung des Antrages auf Pflegestufe bleibt dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen meist nur der Gang vor das Sozialgericht. Ist vom MDK eine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden, kann bei der häuslichen Pflege durch die Angehörigen Pflegegeld in Anspruch genommen werden, das der Patient für seine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aufwenden soll. Dieses Geld kann auch an die betreuende Person als Anerkennung weiter gegeben werden. Gerade wenn sich berufstätige Verwandte für eine bestimmte Zeit selbst um den Pflegebedürftigen kümmern möchten, erleichtert das Pflegezeitgesetz die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege: Bei plötzlich erhöhtem Pflegebedarf kann zum Beispiel ohne Vorankündigung beim Arbeitgeber eine Freistellung von maximal zehn Tagen beantragt werden ("kurz-zeitige Arbeitsverhinderung"). Wird eine längerfristige Freistellung nötig, kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Pflegezeit einreichen. Dies bedeutet, dass pflegende Angehörige bis zu sechs Monate lang einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von ihrer Arbeit haben. Nach dem für Anfang 2012 geplanten Familienpflegezeitgesetz können Beschäftigte künftig ihre Arbeitszeit mit gewissen Einkommenseinbußen reduzieren.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.694


Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/PflegeAngehoeriger/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das.de
das@hartzkom.de



Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

Ende-Artikel-Pressemitteilung------------------------------------------------------------------

Kontaktdaten:

Kontaktperson: Katja Rheude
E-Mail:das@hartzkom.de
Link: www.das.de
Tel.: 089 9984610

Autor: PR-Gateway
Straße: Merkatorstr 2
PLZ / Ort: 41515 Grevenbroich
Firma: Adenion GmbH
------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Pressemitteilung bookmarken:
Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Webnews  Diese Seite zu Favoriten.de hinzufügen  oneview - das merk ich mir!  Diese Website bei linksilo.de bookmarken  Diese Seite zu Social-Bookmarks hinzufügen    Newsider it   readster it


In wenigen Tagen ist es soweit - am 13. Juni startet Stefan Schlegel aus Hirschberg an der Bergstrasse zusammen mit seinem Team beim haertesten Radrennen der Welt, dem Race Across America (RAAM).
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 23:54Uhr
Der Countdown auf Stefans homepage www.stefans-race.de läuft unaufhörlich weiter - es sind nur noch wenige Tage bis zum Race Across America im Juni 2012. ...

Ausstellung fuer zeitgenoessische deutsche Glaskuenstler eroeffnet im Juni 2012 im franzoesischen Chartres
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 23:54Uhr
Derix Glasstudios, Taunusstein, sind mit zahlreichen Werken im Centre International du Vitrail in Chartres vertreten. ...

Neuerscheinung: Maennersache Rasieren
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 23:13Uhr
Einziges umfassendes Handbuch für den Rasur-Aficionado erschienen ...

Zum dritten Mal in einer Koelner Eventlocation : Die Women´s Networking Lounge
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 22:43Uhr
Eine Plattform, die sich speziell um die Belange von Heilberuflerinnen kümmert - das gibt"s tatsächlich. Die Women´s Networking Lounge ist mit einem umfangreich...

Handyspange von Gumpalm erlaubt das Telefonieren mit dem eigenen Handy
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 22:39Uhr
mehr...

UNI.DE ueber Zukunft studieren
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 22:03Uhr
Die Vielfalt der Studiengänge ...

Benediktiner-Abtei in Tabgha eingeweiht
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:51Uhr
Derix Glasstudios aus Taunusstein realisieren die Kirchenfenster nach Entwürfen von Prof. Johannes Schreiter ...

Immobilien Plattform Deal-Estate.org geht in Kuerze online.
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:28Uhr
Unter dem Motto Deal Estate is Real Estate geht die kostenlose Immobilien Website demnächst an den Start. ...

dolphIT praesentiert PV-SOC auf der Intersolar 2012
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:20Uhr
Innovative Diebstahlsicherung für Solaranlagen auf der Leitmesse der Solarwirtschaft zu sehen ...

CS Euroreal in Liquidation
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 20:49Uhr
CS Euroreal in Liquidation ...

5.000 Euro Kredit ohne Schufa - Kredit1a.de
Veröffentlicht am: 05.01.2012 08:38Uhr
Wir von Bavaria Finanz Service können den Kreditkunden ab 01.01.2012 höhere Kreditsummen ohne Schufa anbieten.Diese Angebote finden Sie auf www.kredit1a.de. Un...

Das Ende der Kredit-Partnerprogramme
Veröffentlicht am: 18.04.2011 20:02Uhr
Das Ende der Kredit-Partnerprogramme ? ...

Kredite in schwierigen Faellen auch bei Schufaproblemen
Veröffentlicht am: 07.11.2010 11:36Uhr
Kredite auch in schwierigen Fäellen bei Schufaproblemen ! ...

Was tun, wenn Kredit abgelehnt wurde trotz postiver Schufa
Veröffentlicht am: 07.11.2010 11:37Uhr
Keinen Kredit trotz positiver Schufa? ...

Video Bavaria Finanz auf Youtube
Veröffentlicht am: 01.03.2010 10:00Uhr
Bavaria Finanz Service veröffentlicht das neue Video auf youtube. ...

Bavaria Finanz Service - Tv Spot - Werbefilm
Veröffentlicht am: 25.02.2010 19:18Uhr
Bavaria Finanz Service veröffentlicht heute deren neuen TV Spot. Dieser Werbefilm wird demnächst auf allen Videoportalen, wie youtube etc. veröffentlicht werden...

Kredit Tipp Guenstige Umschuldung von KREDIT1a.de
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:26Uhr
Sie haben bereits mehrere Kredite bei verschiedenen Banken laufen. Und auch zusätzlich noch vielleicht eine PKW Finanzierung. Der Überblick über die einzelnen R...

Kredit Tipp guenstige Kredite trotz negativer Schufa
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:32Uhr
Sollte man Schufasorgen haben, so ist man bei Kredit1a.de am besten aufgehoben. Die Kreditplattform kredit1a.de bietet neben einer Vielzahl von Standarkrediten ...

Kredit bei negativer Schufa Auskunft
Veröffentlicht am: 20.12.2006 09:46Uhr
Oftmals hat man als Kreditantragsteller das Problem, daß die Schufa negativ ist. Eine negative Schufa bedeutet eigentlich immer, daß ein Kreditantrag abgelehnt ...

Guenstige Kredite fuer Auslaender
Veröffentlicht am: 30.11.2006 15:34Uhr
Guenstige Kredite für Ausländer ...

 

 
Arbeit
Auto
Bau und Renovierung
Berater und Gutachter
Bildung
Business
Computer
Dienstleistungen
Essen und Trinken
Familie
Firmen
Foren und Communities
Handwerk
Handy
Immobilien
Industrie
Internet
Kredit
Kunst und Kultur
Literatur
Medien
Medizin
Mode
Musik
Natur
News
Portale
Pressetexte
Recht
Reisen
SEO
Shopping
Sonstiges
Sport und Freizeit
Technik
Tiere
Transport
Versicherungen
Verzeichnisse
Wellness
Werbung
Wirtschaft
Wissenschaft

Pressemitteilung bookmarken:
Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Webnews  Diese Seite zu Favoriten.de hinzufügen  oneview - das merk ich mir!  Diese Website bei linksilo.de bookmarken  Diese Seite zu Social-Bookmarks hinzufügen    Newsider it   readster it


Kredit1a Rating
8.2 von10 Hier voten
Bereits 301Bewertungen