In manchen Bundesländern ist sie bereits Pflicht: die Hundehaftpflichtversicherung. Aber auch ohne gesetzliche Regelung sollte sich jeder Hundehalter Gedanken über den Zweck der Hundehaftpflichtversicherung machen.
Im Landkreis Schmalkalden- Meiningen (Thüringen) wurde am vergangenen Dienstag in der Frühe durch zwei Hunde ein Verkehrsunfall verursacht, der einen der Hunde das Leben gekostet hat. Beide Tiere tollten mit ihrer Halterin auf einer Wiese, als die beiden Vierbeiner urplötzlich auf die nahegelegene Straße rannten.
Ein PKW konnte den Unfall nicht mehr verhindern und es kam zu einer Kollision. Am Pkw entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro. Die Halterin der Hunde konnte ermittelt werden, auf sie kommen nun entsprechende Schadensersatzforderungen zu. Daher empfiehlt sich für Hundehalter zwingend die Hundehaftpflichtversicherung, die bei solchen Schadensersatzforderungen einspringen kann.
Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html
Auch in Trier ist es in der letzten Woche zu einem ähnlichen Unfall gekommen. Ein nicht angeleinter Hund, der mit seiner Halterin auf dem Gehweg unterwegs war. Das Tier sprang auf die Fahrbahn und stieß mit einem Pkw zusammen. Am Auto kam es zu leichten Schäden, der Hund lief verletzt in Richtung der Mosel davon. Die Halterin indes kümmerte sich nicht um das Unfallgeschehen, sondern rannte mit der Hundeleine nach Zeugenaussagen ihrem Vierbeiner hinterher. Sollte die Hundehalterin nun ermittelt werden, wird sie mit einigen Unannehmlichkeiten rechnen müssen, Denn inwieweit der Tatbestand der Unfallflucht hier Bestand hat, klären die Juristen. Fest steht: Ihr Hund hat den Unfall verursacht und sie hat sich ohne Angaben der Personalien vom Unfallort entfernt.
Die Hundehaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, wenn sich einen Hund hält. Denn die munteren Vierbeiner sind geprägt vom Jagdinstinkt und vom Spieltrieb. Und dabei gelegentlich auch mal ein Missgeschick geschehen. Die Kernleistungen in der Hundehaftpflichtversicherung ist die Übernahme der Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mittlerweise geht in manchen Bundesländern die Gesetzgebung soweit, dass die Hundehaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung wird. Ein Hintergrund dafür ist der bessere Schutz für Opfer von sogenannten Beißattacken, denn diese haben einen langen und auch kostspieligen Leidensweg vor sich.
Bei rund fünf Millionen Hunden in Deutschland muss man aber klar herausstellen, dass Beißattacken eher eine Seltenheit sind. Vielmehr sind es die kleinen Dinge, die eine Hundehaftpflichtversicherung notwendig machen. Denn im Laufe eines Hundelebens kann sich so einiges ereignen. Dabei treten Sachschäden weitaus häufiger auf: Zerkaute Handys oder Schuhe, zerrissene Bekleidung durch zu stürmische Begrüßung, auch hier für steht der Hundehalter in der Haftung - diese Schäden werden durch die Hundehaftpflichtversicherung gedeckt.
Vermögensschäden sind in der Regel eine kostspielige Angelegenheit. Denn hier wird durch Bello ein Schaden verursacht, der zwar keine Personen oder Gegenstände in Mitleidenschaft zeiht, dafür aber weitreichende Folgen hat. Das musste in der Vergangenheit eine Rentnerin feststellen, deren entlaufener Hund in Berlin eine S-Bahnstrecke lahmgelegt hat. Die Verantwortlichen hatten sicher ein Herz für Hunde, denn alles wurde unternommen, um das Tier in Sicherheit zu bringen. Dennoch kam es zu Unterbrechungen im Regionalverkehr, die Kosten werden die betreffenden Verkehrsbetriebe sicherlich in Rechnung stellen.
Bildquelle: Christian Pfeiffer, www.pixelio.de
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