Ob die geplante Steuerförderung für die Sanierung von Gebäuden kommt, ist noch ungewiss. Im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag kam es bisher bezüglich des geplanten Gesetzes zu keiner Einigung. Doch Eigentümer können Förderungen für Modernisierungen in Form von zinsgünstigen Darlehen und Steuervergünstigungen bereits jetzt in Anspruch nehmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, weitere Anreize zum Energiesparen in Gebäuden durch verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen. Für eine energetische Sanierung sollen künftig Eigennutzer und Vermieter die Kosten in Höhe von zehn Prozent pro Jahr über einen Förderzeitraum von zehn Jahren absetzen dürfen. Nicht mehr möglich wäre dann eine langfristige Abschreibung über 50 Jahre. Den Steuerbonus sollen Eigentümer nur für Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden, erhalten.
Eventuell doch Einigung
Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen zu Abschreibungen läge der mögliche Steuervorteil durch das neue Gesetz über zehn Jahre gesehen fünfmal so hoch. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die neue Immobilienförderung einen großen Anreiz für Investitionen in Sanierungen schaffen wird. Nach sich ziehen könnte dies Steuerausfälle bis zu 1,5 Milliarden Euro. Aus Sicht vieler Bundesländer sollte der Bund diese Einbußen allein tragen, weshalb der Gesetzentwurf vom Bundesrat nicht abgesegnet wurde. Auch im Vermittlungsausschuss konnte bisher keine Einigung erzielt werden, das Gesetz droht zu scheitern. Auf Vermittlung etwa des grün-rot regierten Baden-Württemberg könnte es doch noch ein Übereinkommen geben. Laut Berechnungen der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) würden jedem ausgefallenen Steuer-Euro eine Mehreinnahme von 1,17 Euro durch vermehrte Aufträge für Handwerk, Heizungsbauer und Dämmindustrie gegenüberstehen, und wären damit die Steuereinbußen mehr als ausgeglichen.
Sanieren lohnt sich
Für Immobilieneigentümer ist eine energetische Sanierung grundsätzlich eine lohnende Investition. So lassen sich die Heizkosten durch eine gute Dämmung um bis zu 80 Prozent senken - angesichts voraussichtlich weiter steigender Energiekosten ein großer Anreiz, in das Haus zu investieren. Für die notwendigen Maßnahmen fallen zwar schnell recht hohe Kosten kann, doch zahlen sich diese langfristig gesehen auch aus. Und: Durch Förderungen der KfW-Bank und geltende Steuersparmöglichkeiten unterstützt der Staat bereits jetzt Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Eigentümern.
Immobilienförderung durch die Kfw-Bank
Für Sanierungsvorhaben stellt die KfW-Förderbank Mittel des Programms Energetisch Sanieren zur Verfügung. Der Eigentümer kann eine Förderung sowohl für die Teilsanierung in einzelnen Schritten wie die Dämmung, den Einbau einer neuen Heizungsanlage usw. oder für die komplette Sanierung erhalten. Er hat die Wahl, dafür entweder einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung beginnt bei Wohngebäuden, die nach der Sanierung höchstens 115 Prozent des Energiebedarfs eines baugleichen Neubaus ausweisen.
Steuervergünstigungen
Derzeit können Selbstnutzer Kosten für Handwerkerarbeiten jedes Jahr bis zu 1.200 Euro direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Alle Arbeiten, die mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung im Privathaushalt zusammenhängen, erkennt das Finanzamt an. Möglich sind die Steuerabzüge aber nur für die Aufwendungen für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht für Materialkosten.
Vermieter haben die Möglichkeit, Renovierungs- und Modernisierungskosten sofort oder über zwei bis fünf Jahre verteilt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen. Übersteigen die Kosten in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung 15 Prozent des Gebäudepreises, gelten sie als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und müssen über 50 Jahre, mit jeweils zwei Prozent pro Jahr, abgeschrieben werden.
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