Arbeitnehmer muss Abfindung zurückzahlen, wenn gegen Arbeitgeber bereits ein Insolvenzantrag vorliegt und die Abfindung durch Zwangsvollstreckung eingetrieben wird - Arbeitsrecht Dresden
Rechtsgrundsatz - Arbeitsrecht Dresden
Eine nach dem Insolvenzantrag gegen den Arbeitgeber durch Zwangsvollstreckung eingetriebene Abfindung stellt eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2011, GAZR 736/09).
Sachverhalt - Arbeitsrecht Dresden
Fa. F. und Arbeitnehmer A schließen am 10.05.2006 vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich. Hiernach erhält A eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes von 2.800,00 EUR in 5 Raten á 500,00 EUR und Schlussrate á 300,00 EUR. Die erste Rate ist fällig am 01.06.2006. Fa. F zahlt nicht rechtszeitig.
A leitet die Zwangsvollstreckung ein. Die AOK stellt am 05.03.2007 Insolvenzantrag gegen Fa. F, wovon A nichts weiß. Gerichtsvollzieherin G erhält von Fa. F. am 07.03.2007 81,37 EUR und am 14.05.2007 3.072,36 EUR.
Am 09.10.2007 ist Insolvenzeröffnung. Insolvenzverwalterin I verlangt von A im Wege der Insolvenzanfechtung das Geld zurück. A weigert sich mit der Begründung, er habe vom Insolvenzantrag nichts gewusst und außerdem habe er das Geld gutgläubig verbraucht. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht geben der Klage statt. Die Revision des A bleibt ohne Erfolg.
Rechtsgründe - Arbeitsrecht Dresden
Der Anfechtungstatbestand des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist gegeben. Die Zahlungen erfolgten nach dem Insolvenzantrag und stellen eine sogenannte inkongruente Deckung dar. Dies ist der Fall bei einer in dieser Zeit durch Zwangsvollstreckung bewirkten Zahlung. Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine inkongruente Deckung vor, wenn der Schuldner in der gesetzlichen Krise zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung leistet. Dies gilt erst recht nach dem Insolvenzantrag. Dies entsprecht auch der Regelung § 88 InsO, wonach alle durch Zwangsvollstreckung erlangten Sicherungen aus dem Monat vor dem Insolvenzantrag mit Insolvenzeröffnung ihre Wirkungen verlieren.
A ist auch nicht nach § 818 Abs. 3 BGB durch Geldausgabe entreichert. Die Insolvenzanfechtung erfolgt nicht nach §§ 812 ff. BGB. Außerdem ist A nicht entreichert gewesen, weil er Rechtskosten für das Verfahren beim Arbeitsgericht habe zahlen müssen. A muss zahlen.
Mein Rechtstipp - Arbeitsrecht Dresden
"Die Insolvenzanfechtung ist ein oft überraschendes Instrument des Insolvenzverwalters, um Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen. Der jeweilige Anfechtungsgegner sollte sich genau beraten lassen, ob er zahlen muss ", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil - Arbeitsrecht Dresden
Grundsätzliches zu Arbeitsrecht Dresden
Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen zusammen. Gesetzte und Normen befinden sich in ständiger Entwicklung. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt. Die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen erfolgt durch die Gerichte. Für den Rechtsanwalt ist es unerlässlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig zu verfolgen. Nur so ist eine optimale Mandatsbearbeitung erfolgreich. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeberarbeitsrecht und Arbeitnehmerarbeitsrecht - Arbeitsrecht Dresden
In folgenden Themen war Rechtsanwalt Ulrich Horrion für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig:
Das Arbeitsrecht ist geprägt von Formalien und Fristen. Die Nichtbeachtung führt im Regelfall zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen.
Schon bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen sollte der fachkundige Rat des Rechtsanwaltes eingeholt werden. Arbeitsrecht Dresden.
Beratung und Kommunikation über Skype möglich - Arbeitsrecht Dresden
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Arbeitsrecht Dresden.
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Arbeitsrecht Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei.Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Interationalität zukünftig mit abdecken.
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion - Arbeitsrecht Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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