Bonn/Rheinbach – Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erweitert worden. Während bislang nur bestimmte Schönheitsreparaturen und kleine Ausbesserungsarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt waren, gilt die Steuerermäßigung nunmehr für alle handwerklichen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. „Soweit die auf den ersten Blick schöne Theorie, winziger Lichtblick in einer ansonsten von direkten und versteckten Steuer- und Abgabenerhöhungen geprägten politischen Landschaft. Doch grau ist bekanntlich seit Shakespeare alle Theorie. Und hier ist es nicht viel anders. Pro Haushalt und Jahr können 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der Handwerkerkosten, also bis zu 600 Euro, von der Steuer abgezogen werden“, schreibt Chefredakteur Andreas Oberholz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Wirtschaftsbild http://www.wirtschaftsbild.de, die sich dem Fokusthema Energiewirtschaft widmet.
Das ergebe, mit dem persönlichen Steuersatz malgenommen, eine tatsächliche Steuerersparnis von vielleicht 200 Euro – eine Summe, die sicherlich niemanden zu herausragenden Renovierungsaufträgen animieren werde, denn sie bewege sich schon von vornherein in einer Größenordnung, die sowieso im Bereich der individuellen Aushandelbarkeit von Preisnachlässen liege. „Zudem hat St. Bürokratius natürlich noch einige weitere Hürden eingebaut. So bezieht sich die steuerliche Begünstigung nur auf die Arbeitskosten inklusive Mehrwertsteuer. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren fallen nicht unter die steuerliche Absetzbarkeit. Und eine Barzahlung der Rechnung wird vom Finanzamt auch nicht anerkannt, will doch der stets wache und auf Kontrolle bedachte Staatsapparat die Aufwendungen durch einen Überweisungsbeleg des Kreditinstituts belegt sehen“, so Oberholz weiter.
Alles in allem werde also keine Konjunkturrakete für das Handwerk gezündet. Oberholz wörtlich: „Das Ganze taugt nicht einmal zur Beruhigungspille für kritische Bürger, die den Glauben daran längst verloren haben, dass ein raffgieriger Staat an irgendeiner Stelle doch einmal etwas zurückgibt.“
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