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Pressemitteilung Kategorie: Recht

Kuendigung eines Mietverhaeltnisses wegen begruendetem Verdacht einer Gesundheitsgefaehrdung

Pressemitteilung veröffentlicht am: 13.10.2011 16:14 Uhr

Welche Rechte hat der Mieter, wenn sich später herausstellt, dass doch keine Gesundheitsgefahr bestand? Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Bei Schimmel in der Wohnung verstehen die Mieter keinen Spaß. Besonders, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, haben die Eltern berechtigte Sorge, dass der Schimmel in der Wohnung die Gesundheit der Bewohner schädigt. Natürlich zeigen die Mieter den Schimmelschaden sofort an und fordern zur Beseitigung auf. Was aber, wenn die Hausverwaltung keinen Handlungsbedarf sieht? Was, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade in Urlaub ist, oder die Angelegenheit nur verzögert bearbeitet wird? Manch ein Mieter kündigt fristlos und zieht aus Sorge, dass die Kinder krank werden, aus der Wohnung aus. Der Vermieter stellt fest, dass keine toxischen Stoffe nachweisbar sind und klagt auf Zahlung rückständiger Mieten.

In einem für Mieter in diesen Situationen wichtigen Urteil hat das Landgericht Lübeck (Urteil vom 15.1.2002, Aktenzeichen: 6 S 161/00) den Mietern Recht gegeben. Ein Recht auf fristlose Kündigung besteht nicht nur dann, wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung bereits eingetreten ist (Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 9.7.2007, Aktenzeichen: 203 C 607/06), sondern auch, wenn ein begründeter Verdacht einer Gesundheitsgefahr besteht. Es kommt darauf an, dass die Mieter vernünftiger Weise von einer Gesundheitsgefährdung aufgrund nachweisbarer tatsächlicher Risikomomente ausgehen durften.

In dem Fall, den das Landgericht Lübeck zu entscheiden hatte, riet der behandelnde Arzt der Kinder zu einer umweltmedizinischen Untersuchung der Wohnräume. Die Kinder hatten wohl bereits Krankheitssymptome gezeigt. Zwei daraufhin in Auftrag gegebene Gutachten sagten aus, dass es Hinweise auf gesundheitsgefährdende Mikroorganismen und auf verdeckten Schimmelbefall in der Wohnung gab. Daraufhin kündigten die Mieter fristlos und zogen sofort aus. Obwohl ein späteres Gutachten nachwies, dass die Schimmelsporen nicht toxisch waren, durften die Mieter sofort das Mietverhältnis beenden. Ein weiteres Zuwarten auf Gutachtenergebnisse war ihnen nicht zuzumuten.

Fachanwaltstipp Mieter: Falls Sie wegen Schimmel in der Wohnung die Miete reduzieren oder fristlos kündigen wollen, müssen Sie konkrete Verdachtsmomente für die Annahme einer Gesundheitsgefahr nachweisen können. Sonst riskieren Sie es, nach einem frühzeitigen Auszug mehrere Monate Miete nachzuzahlen.

Fachanwaltstipp Vermieter: Sollte es giftige Stoffe in der Wohnung geben, müssen Sie den Mangel sofort beseitigen. Sollte Ihrer Meinung nach der Vorwurf nicht stimmen, empfiehlt es sich, so schnell wie möglich ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Bedenken Sie, dass die Hürden der Rechtsprechung für eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts einer Gesundheitsgefahr hoch sind. Wenn der Mieter nicht gutachterlich nachweist, dass es Hinweise auf gesundheitsgefährdende Stoffe in der Wohnung gibt, ist die fristlose Kündigung in den meisten Fällen unbegründet.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

13.10.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
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Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de


Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

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-Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
-Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
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-Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
-Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
-Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
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Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen

Das Gewerberaummietrecht ist eine "Sondermaterie" innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei

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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:

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Bredereck & Willkomm
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Bredereck & Willkomm
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Am Festungsgraben 1
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Kontaktdaten:

Kontaktperson: Alexander Bredereck
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Tel.: 030 4000 4999

Autor: PR-Gateway
Straße: Merkatorstr 2
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Firma: Adenion GmbH
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