Müssen Mieten möglicherweise erhöht werden, um den Werbungskostenabzug zu sichern?
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurden zum 01.01.2012 auch die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen neu festgelegt. Dabei entfällt insbesondere die bis dahin vorzunehmende aufwändige Totalüberschussprognose. Damit konnte der volle Werbungskostenabzug erreicht werden, wenn die Miete zwischen 56 und 75 % der üblichen Marktmiete betrug. Nach neuem Recht ist bei einer Miete von weniger als 66 % der ortsüblichen Miete damit zu rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit dieser Vermietung stehenden Werbungskosten nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es jetzt egal, ob es sich bei den Mietern um Familienangehörige oder fremde Personen handelt.
Die Neuregelung könnte deshalb dazu führen, dass aus steuerlichen Gründen Mieten erhöht werden müssen, um den vollen Werbungskostenabzug sicher zu stellen.
Die ortsübliche Miete wird durch Mietspiegel oder Vergleichsmieten nachgewiesen.
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Thomas Trepnau
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Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
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