Im Rahmen des "Student and Exchange Visitor Program" (SEVP) werden Informationen über ausländische Studenten und Austauschbesucher in einem webbasierten Informationssystem erfasst.
Im Rahmen des "Student and Exchange Visitor Program" (SEVP) werden Informationen über ausländische Studenten und Austauschbesucher in einem webbasierten Informationssystem erfasst.
Seit 9/11 ist die Nutzung eines elektronischen Informationssystems zur Sammlung von Informationen über ausländische Studenten/innen (F-1 und M-1 Visum), Austauschbesuchern/innen (J-1) und deren Angehörigen, die mit in die USA reisen, Pflicht. Das sogenannte "Student and Exchange Visitor Information System" (SEVIS) beinhaltet u.a. Informationen über Studenten (Immatrikulation, Abschluss) sowie über Schulen und deren Programme. Außerdem sind Informationen über die "Sponsoring Schools" und Sponsoren von autorisierten Austauschprogrammen erfasst.
Des Weiteren dient SEVIS der Überprüfung von Personen, die eines der folgenden Visa für die USA besitzen:
F-1 Visum: wird von ausländischen Studenten für akademische Studien an einer SEVP-zertifizierten Hochschule beantragt
M-1 Visum: wird von ausländischen Studenten für nichtakademische oder berufsbezogene Studien an einer SEVP-zertifizierten Hochschule beantragt
J-1 Visum: wird von Teilnehmern an einem Austauschprogramm beantragt
Eine Voraussetzung für den Erhalt eines F-, M- oder J-Visums ist die Bewerbung und Zulassung an einer SEVP-zertifizierten (Hoch-)Schule bzw. bei einem vom US-Außenministerium (Department of State, DoS) festgelegten Sponsor. Angehörige haben die Möglichkeit den Ehegatten bzw. Elternteil für die Dauer des Auslandsaufenthalts mit dem entsprechenden F-2, M-2 oder J-2 zu begleiten.
F-1 und M-1 Visa-Antragsteller müssen u.a. das sogenannte I-20 Formular ausfüllen, welches die jeweilige Austauschschule zur Verfügung stellt. Bei J-1 Visa-Beantragungen wird das sogenannte DS-2019 Formular benötigt.
Die Überprüfung der F-, M- und J-Visa-Inhaber anhand von SEVIS soll verhindern, dass diese nach Ablauf ihres Visums illegal in den USA bleiben. Zu diesem Zweck sammelt und verwaltet das SEVP die Daten und stellt sie dem US-Außenministerium, der US-Grenzschutzbehörde (US Customs and Border Protection, CBP), US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immmigration Services, USCIS) und US Immigration and Customs Enforcement (ICE, Polizei- und Zollbehörde, die dem DHS unterstellt ist) zur Verfügung.
Das Informationssystem SEVIS soll künftig durch das neue SEVIS II abgelöst werden, um Probleme und Einschränkungen des aktuellen SEVIS-Systems zu beheben. Der Zeitpunkt der Einführung steht bis dato noch nicht fest. Sicher ist nur, dass SEVIS II nicht mehr im Jahr 2011 eingeführt wird.
SEVIS II wird zusätzlich zu den bisherigen Funktionalitäten folgende Änderungen mit sich bringen:
Papierloses Tracking
Das I-20 Formular wird abgeschafft und in "Certificate of Eligibility" (COE) umbenannt. Damit wandelt sich der Papierantrag zum papierlosen elektronischen Prozess.
Für eine bisher zeitlich noch nicht festgelegte Übergangszeit können Studenten jedoch nach wie vor das Papierformular I-20 nutzen.
"Customer Account" (individuelles Benutzerkonto)
Auf Initiative des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) soll mit Einführung von SEVIS II jede Person einen eigenen Eintrag im System erhalten. Das bedeutet, dass jeder "Designated School Official" (DSO), der allein für Immigrationsangelegenheiten in der Bildungsinstitution zuständig und auf dem I-17 Formular aufgeführt ist, jeder ausländische Student, jeder mitreisende Ehegatte und jedes mitreisende unterhaltsberechtigte Kind dazu verpflichtet ist, ein Kundenkonto anzulegen. Somit hat jeder Benutzer die Möglichkeit direkt auf seine Daten zuzugreifen, seinen Status einzusehen und wenn nötig Änderungen der Daten zu veranlassen. Allerdings sind die Studenten gleichzeitig in der Pflicht ihre Daten zu überprüfen.
US-Staatsbürger können sich mittels ihres Kundenkontos als (Hoch-)Schulleiter bzw. Programmbeauftragter identifizieren. Ausländische Studenten oder ausländische Teilnehmer an Austauschprogrammen können den DSOs oder "Principal DSOs" (PDSO) Informationen zur Verfügung stellen und das für das F- oder M-Visum benötigte "Certificate of Eligibility" von der (Hoch-)Schule anfordern.
"Immigration Identification Number" (IIN)
Alle Informationen über eine Person, die bislang auf mehrere Einträge verteilt waren, sollen fortan in einem Datensatz bzw. Eintrag gebündelt werden und anhand der IIN zentral bei einer Person ablegt werden.
Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen müssen eine Online-Anfrage stellen, um ihre IIN, die für alle zukünftigen F, M und J Visatransaktionen gültig ist, anzufordern.
"Admissibility Indicator" (Zulässigkeitsindikator)
Der "Admissibility Indicator" gibt an, ob sich die Person für ein F-, M- oder J-Visum qualifiziert. Die US-Grenzschutzbeamten haben Zugriff auf diese Informationen und können somit an der Grenze schnell feststellen, ob ein F-, M- oder J-Status vorliegt und wer somit einreisen darf und wer nicht.
I-17 Formular
Schließlich sollen im I-17 Formular mehr Details über die Studien- und Austauschprogramme sowie akademische Kalender abgefragt werden.
Die Umstellung auf SEVIS II soll in zwei Phasen erfolgen. Während der sogenannten "Initial Operating Capability" (IOC) ist SEVIS II mit eingeschränkten Funktionen nutzbar. In dieser Übergangsphase werden alle Datensätze von SEVIS I nach SEVIS II transferiert und die SEVIS II Customer Accounts durch die Benutzer angelegt. Die Dateneingabe erfolgt jedoch nach wie vor bei SEVIS I. Diese Übergangsphase wird voraussichtlich auf 6 Monate festgesetzt. Anschließend startet die "Full Operating Capability" (FOC), in der das alte System vollständig durch SEVIS II ersetzt wird.
Das US-Heimatschutzministerium wird regelmäßig Neuigkeiten bezüglich SEVIS II veröffentlichen und die User mindestens 6 Monate vor Start der Übergangsphase (IOC) darüber in Kenntnis setzen. Außerdem bietet das SEVP in Zusammenarbeit mit den EducationUSA Beratungsstellen Hilfestellungen für Studenten bezüglich der Bedienung von SEVIS II an.
Weitere Informationen über das SEVP erhalten Sie auf der offiziellen Website der US Immigration and Customs Enforcement.
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