Die Steuerkanzlei Egenberger & Fuchs in Leimen berät ihre Mandanten, worauf man bei der Schenkungssteuer achten muss, um die Freibeträge optimal zu nutzen.
Leimen. Jeder hat einmal davon gehört, aber nur wenige wissen, was es mit der Schenkungssteuer genau auf sich hat. Viele möchten in der letzten Lebensphase ihr Vermögen möglichst steueroptimiert in die Hände ihrer Nachkommen oder Freunde legen. Wer sicher gehen möchte, ob er von der Schenkungssteuer betroffen ist, in welcher Höhe diese ausfällt und welche Freibeträge ausgeschöpft werden können, erhält Rat und Unterstützung von Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen.
Bei jeder unentgeltlichen Schenkung unter lebenden Verwandten und Nicht-Verwandten fällt die Schenkungssteuer an, soweit beide Parteien deutsche Staatsbürger sind. Zu den Formalitäten erläutern Egenberger & Fuchs, Steuerberater Leimen: "Die Höhe der Schenkungssteuer setzt ein Steuerbescheid fest. Welches Finanzamt zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Schenkenden." Auch über die drei Steuerklassen der Schenkungssteuer informiert Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen, kompetent. Denn: Die Höhe dieser Steuerabgabe ist variabel und hängt ab vom Wert des steuerpflichtigen Anteils und von der Steuerklasse des Beschenkten. Unter die Steuerklasse I fallen leibliche bzw. adoptierte Kinder und Stiefkinder. Ebenfalls gilt sie für Enkelkinder und für Eltern und Voreltern, falls die Kinder nicht mehr leben sollten. Ehepartner gehören ebenfalls zur Steuerklasse I.
Die Steuerklasse II ist gültig für Geschwister und deren Kinder, Eltern und Voreltern, Stief- und Schwiegereltern. Auch Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner zählen zur Steuerklasse II. Die Steuerklasse III betrifft alle übrigen, wie zum Beispiel auch die eingetragenen Lebenspartner.
"Am häufigsten werde ich nach den individuellen Freibeträgen gefragt", berichtet Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen. Der Freibetrag hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis sich der Beschenkte zum Schenkenden befindet. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. Ehepartner können einen Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch nehmen. Auch bei den anderen Mitgliedern der Steuerklasse I schafft Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen, Klarheit. Der Freibetrag für die restlichen Personen der Steuerklasse I beträgt 100.000 Euro.
Bei den Mitgliedern der Steuerklasse II beläuft sich der Freibetrag bei geschiedenen Ehegatten bzw. bei Lebenspartnern aus aufgehobenen Lebenspartnerschaften auf 500.000 Euro. Die übrigen Mitglieder der Steuerklasse II und alle weiteren Beschenkten (Steuerklasse III) können einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen.
Die Freibeträge ändern sich mit den aktuellen Steuergesetzen, weshalb im Schenkungsfall eine zeitnahe Beratung bei Egenberger & Fuchs, Steuerberater Leimen, sinnvoll ist.
Auch auf diesem Fachgebiet hat Jochen Fuchs, Steuerberater Leimen, einen cleveren Steuertipp. "Die Freibeträge können nach 10 Jahren noch einmal geltend gemacht werden. Eine interessante Option bietet auch eine mittelbare Schenkung. Hier wird zum Beispiel Geld gegeben, um ein Grundstück zu kaufen. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich in diesem Fall nach dem Steuerwert des Grundstückes." Weitere Informationen unter http://www.steuerberater-leimen.de
UNI.DE ueber Zukunft studieren
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 22:03Uhr Die Vielfalt der Studiengänge
...
Benediktiner-Abtei in Tabgha eingeweiht
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:51Uhr Derix Glasstudios aus Taunusstein realisieren die Kirchenfenster nach Entwürfen von Prof. Johannes Schreiter
...
dolphIT praesentiert PV-SOC auf der Intersolar 2012
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 21:20Uhr Innovative Diebstahlsicherung für Solaranlagen auf der Leitmesse der Solarwirtschaft zu sehen
...
CS Euroreal in Liquidation
Pressemitteilung veröffentlicht am: 31.05.2012 20:49Uhr CS Euroreal in Liquidation
...
5.000 Euro Kredit ohne Schufa - Kredit1a.de
Veröffentlicht am: 05.01.2012 08:38Uhr Wir von Bavaria Finanz Service können den Kreditkunden ab 01.01.2012 höhere Kreditsummen ohne Schufa anbieten.Diese Angebote finden Sie auf www.kredit1a.de. Un...
Video Bavaria Finanz auf Youtube
Veröffentlicht am: 01.03.2010 10:00Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht das neue Video auf youtube. ...
Bavaria Finanz Service - Tv Spot - Werbefilm
Veröffentlicht am: 25.02.2010 19:18Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht heute deren neuen TV Spot. Dieser Werbefilm wird demnächst auf allen Videoportalen, wie youtube etc. veröffentlicht werden...
Kredit Tipp Guenstige Umschuldung von KREDIT1a.de
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:26Uhr Sie haben bereits mehrere Kredite bei verschiedenen Banken laufen. Und auch zusätzlich noch vielleicht eine PKW Finanzierung. Der Überblick über die einzelnen R...
Kredit Tipp guenstige Kredite trotz negativer Schufa
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:32Uhr Sollte man Schufasorgen haben, so ist man bei Kredit1a.de am besten aufgehoben. Die Kreditplattform kredit1a.de bietet neben einer Vielzahl von Standarkrediten ...
Kredit bei negativer Schufa Auskunft
Veröffentlicht am: 20.12.2006 09:46Uhr Oftmals hat man als Kreditantragsteller das Problem, daß die Schufa negativ ist. Eine negative Schufa bedeutet eigentlich immer, daß ein Kreditantrag abgelehnt ...