von Rechtsanwalt Daniel Wegener, Wollmann & Partner GbR, Berlin
Mit seiner Entscheidung vom 30.11.2011 (4 U 144/07) hat sich das OLG Brandenburg mit der Rechtsscheinsvollmacht des vom Bauherrn beauftragten Architekten auseinandergesetzt. Der Entscheidung lag der im Folgenden verkürzt dargestellte - aber häufig anzutreffende - Sachverhalt zu Grunde.
Auftraggeber und Auftragnehmer schlossen einen Bauvertrag über Fliesenarbeiten für einen öffentlich geförderten Krankenhausneubau. Planung und Bauüberwachung erfolgt durch die Architekten des Auftraggebers. Nach Behinderungsanzeigen des Auftragnehmers und Terminsrügen der Bauleitung fand eine Baubesprechung statt, in der die Architekten entschieden, dass verlorene Zeit beim Estricheinbau mit Einsatz von Schnellzement aufzuholen sei. Das Protokoll der Baubesprechung wurde dem Auftraggeber zugeleitet. Kurze Zeit später bezogen sich die vom Auftraggeber beauftragten Architekten auf die Absprache in der Baubesprechung. Der Auftragnehmer unterbreitet ein Nachtragsangebot, welches eine Zuschlagsposition für den Schnellestrich und eine Zulageposition wegen der Mehrdicken des Estrichs bei Verwendung von Schnellestrich beinhaltet. Beide Positionen werden nicht beauftragt.
Nach Auffassung des OLG Brandenburg hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Mehrvergütung für die Zulagenpositionen, weil eine Vertretung des Auftraggebers nicht festzustellen war. Das OLG stellte weder die Voraussetzungen einer Vertretung gemäß § 164 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) fest, noch die einer Rechtsscheinsvollmacht. Nach Auffassung des OLG duldete der Auftraggeber insbesondere nicht das Auftreten des bauleitenden Architekten als "Vertreter", weil die Nachtragsangebote durch den Auftragnehmer stets schriftlich abgegeben wurden und vom Auftraggeber selbst bestätigt wurden. Aufgrund dieser Praxis konnte sich nach Auffassung des OLG kein Rechtsschein dahingehend entwickeln, dass der bauleitende Architekt zur Beauftragung von Nachtragsleistungen bevollmächtigt ist. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Voraussetzungen des § 2 Abs. 8 VOB/B und die des § 642 BGB in dem konkreten Fall nicht vorlagen.
Die Entscheidung kann im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2011 (VII ZR 186/09), gesehen werden. Hier hatte sich der BGH zu den Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht geäußert. Der BGH hatte entschieden, dass sich der Auftragnehmer die Erklärungen eines sachkundigen Mitarbeiters, den er zu einem Gespräch mit dem Auftraggeber entsendet, zurechnen lassen muss. Er wandte damit die Grundsätze der Anscheinsvollmacht an, die in dem zu entscheidenden Fall dann aber im Ergebnis nicht vorlagen.
Die Entscheidung des OLG Brandenburg stellt insoweit klar, dass die Voraussetzungen der Rechtsscheinsvollmacht auch durch die Entscheidung des BGH vom 27.01.2011 nicht verändert wurden. Eine Verallgemeinerung der Feststellungen des BGH und Übertragung auf sämtliche Baubesprechungen im Sinne einer Fallgruppe verbietet sich. Es bleiben die Voraussetzungen des Einzelfalles entscheidend.
Daniel Wegener, Rechtsanwalt bei Wollmann & Partner hierzu: "Die Entscheidung ist für Verbraucher und Anleger interessant. Aus Sicht beider Vertragsparteien ist die Beachtung der Vertretungsverhältnisse von erheblicher Bedeutung. Andernfalls besteht insbesondere für den Auftragnehmer die Gefahr des Anspruchsverlustes. Die Fallkonstellation, die jetzt durch das Gericht entschieden worden ist, tritt in der Praxis häufig auf!"
Daniel Wegener
Rechtsanwalt
Wollmann & Partner GbR, Berlin
Der Verfasser ist verantwortlich für den Inhalt des Beitrags.
Kanzlei München
Baierbrunner Straße 25
81379 München
Telefon +49 89 37 91 33-07/08
Telefax +49 89 37 91 33-09
muenchen@wollmann.de
Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren berät und betreut Sie schnell, kompetent und ergebnisorientiert mit dem Ziel, Ihre Vorhaben und angestrebten wirtschaftlichen Erfolge sicherzustellen. Wollmann & Partner verfügt über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung individueller Vertragswerke. Unsere Qualitätssicherungskonzepte gewährleisten juristische Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit für künftige Entwicklungen.
Eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit auf der Grundlage langjähriger Mandantenbeziehungen sowie eine individuelle, bedarfsgerechte und ausschließlich an den Interessen unserer Mandanten ausgerichtete juristische Betreuung sind für uns seit Jahrzehnten selbstverständlich.
Wollmann & Partner hat sich auf eine umfassende Betreuung, Beratung und Vertretung von Immobilien-, Bauträger- und Bauunternehmen aller Art spezialisiert.
Neben allen anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen durch derzeit sechs Notare und weitere neun Rechtsanwälte bietet Wollmann & Partner seinen Mandanten auch praxisnahe Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie eine individuelle Entwicklung juristischer Hilfsmittel an (z.B. Workshops, Anleitungen etc.).
Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte
Jana Henning
Meinekestr. 22
10179 Berlin
+49 30 88 41 09-0
www.wollmann.de
henning@wollmann.de
Pressekontakt:
Wollmann & Partner GbR
Jana Henning
Meinekestr. 22
10719 Berlin
henning@wollmann.de
+49 30 88 41 09-92
http://www.wollmann.de
Online-Broker ActivTrades: Exklusive MQL5-Schulungen fuer Einsteiger
Pressemitteilung veröffentlicht am: 01.06.2012 17:52Uhr Frankfurt am Main / London. Juni 2012 Als einer der wenigen internationalen Broker, der die Trading-Plattform MetaTrader5 für den Live-Handel bereitstellt, biet...
SteelSeries und Major League Gaming stellen Sensei MLG Edition vor
Pressemitteilung veröffentlicht am: 01.06.2012 17:41Uhr Weltweit am besten individualisierbare und schnellste Maus für die Major League Gaming überzeugt mit hochwertigem Premiumsensor, 32-bit ARM-Prozessor und einem ...
Reifen Krieg GmbH stellt auf der Reifen-Messe 2012 aus
Pressemitteilung veröffentlicht am: 01.06.2012 17:27Uhr Der Reifenspezialist für PKW-Reifen und LKW-Reifen stellt auf der Internationalen Reifen-Messe 2012 Halle 2.0 Stand 314 seine Produktportfolio und Service vor.
...
5.000 Euro Kredit ohne Schufa - Kredit1a.de
Veröffentlicht am: 05.01.2012 08:38Uhr Wir von Bavaria Finanz Service können den Kreditkunden ab 01.01.2012 höhere Kreditsummen ohne Schufa anbieten.Diese Angebote finden Sie auf www.kredit1a.de. Un...
Video Bavaria Finanz auf Youtube
Veröffentlicht am: 01.03.2010 10:00Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht das neue Video auf youtube. ...
Bavaria Finanz Service - Tv Spot - Werbefilm
Veröffentlicht am: 25.02.2010 19:18Uhr Bavaria Finanz Service veröffentlicht heute deren neuen TV Spot. Dieser Werbefilm wird demnächst auf allen Videoportalen, wie youtube etc. veröffentlicht werden...
Kredit Tipp Guenstige Umschuldung von KREDIT1a.de
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:26Uhr Sie haben bereits mehrere Kredite bei verschiedenen Banken laufen. Und auch zusätzlich noch vielleicht eine PKW Finanzierung. Der Überblick über die einzelnen R...
Kredit Tipp guenstige Kredite trotz negativer Schufa
Veröffentlicht am: 09.05.2007 08:32Uhr Sollte man Schufasorgen haben, so ist man bei Kredit1a.de am besten aufgehoben. Die Kreditplattform kredit1a.de bietet neben einer Vielzahl von Standarkrediten ...
Kredit bei negativer Schufa Auskunft
Veröffentlicht am: 20.12.2006 09:46Uhr Oftmals hat man als Kreditantragsteller das Problem, daß die Schufa negativ ist. Eine negative Schufa bedeutet eigentlich immer, daß ein Kreditantrag abgelehnt ...