Leistungsdefizite der GKV ausgleichen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird immer schmaler. Inzwischen müssen die Versicherten für vieles, was es vor einiger Zeit noch kostenfrei auf Rezept gab, nun anteilig selbst aufkommen oder sogar alle anfallenden Kosten voll bezahlen. Durch private Zusatzversicherungen lässt sich das Spektrum an abgesicherten Leistungen erweitern, allerdings ist nicht jede dieser Policen auch empfehlenswert. So kann sich beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung auszahlen, während eine Krankenhaustagegeldversicherung eher nicht empfehlenswert ist.
Krankenzusatzversicherungen erweitern Versicherungsschutz
Zusatzversicherungen kommen für Mehrkosten wie beispielsweise Zahnersatz, Medikamente oder Brillen, auf. Zudem decken sie auch Leistungen ab, die sonst für Privatpatienten gelten, wie die Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus oder die Heilpraktikerbehandlung.
Abschließen können Patienten solche Policen sowohl bei privaten Krankenversicherern als auch über ihre gesetzliche Krankenkasse. Jedoch sind Letztere nicht selbst die Versicherer, sondern vermitteln Produkte einer privaten Krankenkasse.
Günstig abschließen
Vor dem Abschluss sollte der Versicherte genau prüfen, welche Krankenzusatzversicherung er überhaupt benötigt. Paketlösungen sind oft nicht empfehlenswert, da diese Leistungen enthalten können, die nicht jeder unbedingt braucht. Insofern sind Einzelversicherungen eventuell günstiger.
Grundsätzlich gilt: Eine private Krankenzusatzversicherung ist für junge und gesunde Kunden günstiger als für ältere oder kranke. Deshalb sollten Interessierte die Police möglichst frühzeitig abzuschließen. Noch schnell einen Vertag zu unterschreiben, wenn bereits ein Bedarf besteht, ist in der Regel ohnehin zu spät. So zahlt eine Zahnzusatzversicherung meist erst, wenn der Kunde eine mehrmonatige Wartezeit erfüllt. Außerdem muss der Interessent vor Vertragsabschluss detaillierte Angaben zum Gesundheitsstatus machen. Bestehende Vorerkrankungen oder schadhafte Zähne werden dann oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder nur gegen einen hohen Risikozuschlag mitversichert.
Zusatzversicherungen der eigenen gesetzlichen Krankenkasse können, müssen aber nicht unbedingt die günstigste Lösung sein. Oft finden sich auf dem freien Markt bessere und preiswertere Policen.
Folgende Krankenzusatzversicherungen gibt es:
Zahnzusatzversicherung
Wer eine Krone, Brücke oder Prothesen benötigt, erhält von seiner gesetzlichen Krankenversicherung nur noch einen festen Zuschuss. Die Zahnzusatzversicherung kommt für einen weiteren Teil der Kosten auf, zudem zahlt sie auch Zuschüsse für weitere bzw. höherwertige Leistungen wie Gold- oder Keramikkronen oder Implantate oder Inlays.
Krankenhauszusatzversicherung
Diese Police sichert dem Versicherten eine Krankenhausbehandlung auf dem Niveau eines Privatpatienten. Neben einem Ein- oder Zweibettzimmer übernimmt sie das Honorar für die Chefarztbehandlung und gewährleistet die freie Wahl des Krankenhauses. Je nach Anbieter kann der Versicherungsschutz auch für ambulante Operationen sowie vor- und nachstationäre Behandlungen gelten.
Krankentagegeldversicherung
Erkrankt ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer über eine längere Zeit, erhält er von der Krankenkasse bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ein Krankentagegeld. Maximal zahlt die Kasse 70 Prozent vom Brutto bzw. 90 Prozent vom Nettogehalt. Mit der Krankentragegeldversicherung lässt sich die Einkommenslücke schließen.
Ergänzungsversicherungen
Sie zahlen für Leistungen, die der Patient, weil die gesetzlichen Kassen dafür nicht oder nicht mehr voll aufkommen, selbst übernehmen muss wie beispielsweise Zahnersatz, Brillengläser oder die Heilpraktikerbehandlung. Oft werden die Leistungen als Paket angeboten.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für einen im Ausland erkrankten Versicherten nur bedingt. Einen Rücktransport beispielsweise bezahlen sie nie, und die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland dürfen sie nur bis zu der Höhe übernehmen, die auch im Inland entstanden wäre. So bleibt ein Versicherter, der auf eine Reise krank wird oder verunglückt, eventuell auf vielen Kosten sitzen. Eine Auslandsversicherung übernimmt diese Beträge.
Krankenhaustagegeldversicherung
Im Falle einer notwendigen stationären Behandlung erhält der Versicherte pro Tag einen vereinbarten Pauschalbetrag. Damit kann er Ausgaben wie die Zuzahlungen zum Klinikaufenthalt (10 Euro pro Tag), Telefon- und Fernsehkosten o.Ä. bestreiten. Auf http://www.hypostar.de finden Interessenten weitere Informationen und Vergleichsmöglichkeiten zu Tarifen und Anbietern von Privaten Krankenversicherungen.
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