Ein Armenbegräbnis wünscht sich wohl kaum ein Bundesbürger. Und doch müssen Kommunen hin und wieder für die Bestattungskosten einspringen. Andererseits lässt sich mit einer Sterbegeldversicherung dieses Problem frühzeitig vermeiden.
Das Thema Armut und Bestattung ist immer wieder ein Thema in der Tagespresse. In der heutigen Ausgabe der WAZ Velbert wird berichtet, wie die Stadt sich verhalten muss, um ein Armenbegräbnis zu gewährleisten. Dabei werden maximal 1.000 Euro fällig - ohne die noch anfallenden Friedhofsgebühren. Ein Trauerspiel, wer mit einem solchen Kostenrahmen die Angehörigen unter die Erde bringen muss. Gegen diese unerträgliche Situation lässt sich aber auch im Vorfeld mit der Sterbegeldversicherung vorsorgen. Besser schon früh mit vielleicht 20 bis 25 Euro vorsorgen, als im Todesfall den Gang zum Sozialamt antreten.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Rund 20 bis 30 Mal tritt ein solcher Fall bei der Stadt Velbert ein. Das scheint auf den ersten Blick nicht viel zu sein, aber für die Angehörigen ist es sicherlich ein steiniger Weg, um die Kosten der Bestattung gedeckt zu bekommen. Ein weiteres Problem, dass sich hier u. a. auch in anderen Städten ergibt: Wenn der Bestatter seine Kosten nicht gedeckt weiß, dann lehnt er in manchen Fällen die Bestattung ab. Denn schließlich muss er in Vorleistung gehen, bis die Mühlen der Bürokratie tatsächlich die kosten für eine Bestattung übernommen haben.
Die Sterbegeldversicherung dient dazu, im Trauerfall alle Kosten zudecken, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung kommt. Dabei sollte man darauf achten, dass eine Sterbegeldversicherung schon relativ frühzeitig abgeschlossen wird, da bei vielen Gesellschaften damit auch eine Wartezeit verbunden ist.
Durch Verbraucherschützer wird in den letzten Jahren immer massiv gegen die Sterbegeldversicherung gesprochen. Doch die sogenannten Experten vergessen hierbei immer einen sehr bedeutsamen Punkt: Ein alternativ abgeschlossener Sparvertrag gehört nicht zum Schonvermögen und muss, falls der Anleger z. B. stationär in Pflege ist, gekündigt werden, um laufende Kosten zu decken. Die Sterbegeldversicherung unterliegt hingegen dem Schonvermögen. Eine Kündigung ist nach Ansicht mittlerweile diverser Gerichte nicht menschenwürdig, da somit die Kosten für eine Bestattung nicht mehr gedeckt sind.
Fazit: Es gibt viele Menschen, denen das Geld für eine würdevolle Bestattung fehlt. Die Kosten, die die Kommune übernehmen muss, wollen auch eingespart werden. So werden bereits von mehreren Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Verstorbenen in andere Bundesländer zur Einäscherung überführt und dort auch beigesetzt. Die Kommunen finden daran nichts Anstößiges. Und die Verwandten? Darüber mag man nicht wirklich nachdenken.
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