Der Tod ist nicht umsonst und wirft für viele Angehörige hohe Kosten auf, wenn es um das Thema Bestattung geht. Besser, man sorgt rechtzeitig mit einer Sterbegeldversicherung vor.
In den Zeiten klammer Kassen sind die Kommunen auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Dabei wird auch vor den Friedhofsgebühren nicht mehr haltgemacht. Sterben wird also teuer und nicht jeder kann sich mehr eine würdevolle Bestattung leisten. Somit rückt die Vorsorge durch die Sterbegeldversicherung immer mehr in den Mittelpunkt.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Mittlerweile sind in den meisten NRW-Kommunen die Kosten für Grabstellen drastisch gestiegen, in den Kassen der Städte haben die Friedhöfe in den letzten Jahren dicke Defizite eingefahren. Die gestiegenen Kosten sorgen noch für eine weitere Unannehmlichkeit: Viele Angehörige sind überhaupt nicht mehr in der Lage, die Grabpflege zu bezahlen. Ein Sprecher des Bestattungsverbandes NRW sprach sogar vom "Verfall der Friedhofskultur".
Besonders hart betroffen sind die Menschen, die mittellos sind: Wenn von keiner Seite die Kosten für die Bestattung gedeckt werden können - auch nicht durch Verwandte, wird dort bestattet, wo es am günstigsten ist. Ob das mit der Würde des Menschen so noch zu vereinbaren ist? Letztendlich fehlen den Kommunen die Toten, denn alternative Formen wie z. B. See-, Berg oder Waldbestattung sind auf dem Vormarsch.
Faktisch kann man mit der Sterbegeldversicherung vorbauen, um die gewünschte Form der Bestattung auch realisieren zu können. Viele Bürger haben das Bedürfnis nach einer Grabstätte, wo die Hinterbliebenen die Möglichkeit haben, ihrer Trauer auch Ausdruck zu verleihen. Und das ist schlecht möglich, wenn mangels finanzieller Mittel der Verstorbene z. B. in einem anderen Bundesland beigesetzt wird. Selbst zu Lebzeiten führen die steigenden Friedhofsgebühren zu einem Beerdigungstourismus. Die Bürger orientieren sich bereits vor dem Todesfall, in welchen Kommunen die Kosten für ein Grab im Vergleich zur Heimatgemeinde niedriger ausfallen.
Die Mittel aus der Sterbegeldversicherung dienen ja nicht nur der Bestattung, sondern auch weitere Kosten wie die Grabpflege können davon bezahlt werden. So unterliegt die Grabstätte des Verstorbenen nicht einem stetigen Verfall, sondern bleibt ein schmucker Ort der Erinnerung.
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
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