COUNT+CARE unterstützt bei der vorgeschriebenen Leistungsmessung
VKU-Verbandstagung "Kommunalwirtschaft der Zukunft: Innovativ - Bürgernah - Regional", 12. und 13. Oktober 2011, Bonn
Die Kette der Anforderungen an kommunale Versorgungsunternehmen reißt nicht ab: Mit den endgültigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) hinsichtlich der Netzentgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen stehen der Marktrolle des Netzbetreibers neue Aufwendungen und vor allem Kosten ins Haus. Denn laut der Regulierungsbehörde darf - entgegen der bisher weit verbreiteten Vorgehensweise - bei der Ermittlung der Netzentgelte für 2011 nur noch dann das Leistungs- und Arbeitspreismodell angewendet werden, wenn es sich bei der entsprechenden Beleuchtungsanlage tatsächlich um eine leistungsgemessene Abnahmestelle handelt. Andernfalls muss das vergleichsweise teurere Grund- und Arbeitspreismodell Berücksichtigung finden. Die daraus resultierende Differenz bei den Netznutzungsentgelten liegt hierbei im Einzelfall sogar in Millionenhöhe und reißt ein weiteres Loch in kommunale Kassen. Entsprechend der Vorgaben fallen für jede, direkt an das Verteilnetz angeschlossene Einzelleuchte Grund- und Arbeitspreis separat an. Obwohl die BNetzA in dieser Hinsicht einen Kompromiss eingeht und für eine Übergangsfrist bis Ende 2019 die Zusammenfassung von bis zu 30 solcher Einzelleuchten zu einem Grundpreis akzeptiert, lohnt sich die Investition in den Umbau der Messstelle in jedem Fall. Selbst wenn der Mehraufwand zur Realisierung der tatsächlichen Leistungsmessung zunächst hoch erscheint: Auf lange Sicht spart die Kommune bei den Netzentgelten deutlich ein und der Netzbetreiber belastet sein Regulierungskonto nicht unnötig - ohne tatsächlich vereinnahmten Gegenwert. Hilfe finden die betroffenen Marktakteure in dieser Situation bei einem erfahrenen Dienstleister wie COUNT+CARE. Dieser steht den kommunalen Versorgern mit passgenauen Service-Angeboten als Messstellenbetreiber zur Seite. Der Vorteil: Neben der Entlastung durch den Service-Partner profitiert der Kunde von einem marktgerechten Preis, der auf Skaleneffekte setzt.
"Aus Sicht der kommunalen Unternehmen bleibt - Klartext gesprochen - nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Als COUNT+CARE können wir jedoch dabei unterstützen, die Umsetzung der Vorgaben und damit die Umstellung auf die registrierende Leistungsmessung so reibungslos und kostenoptimiert wie möglich zu gestalten. Der Aufwand der internen Fachabteilungen auf Seiten des Netzes lässt sich auf diese Weise effektiv in Grenzen halten", so Volker Abert, Geschäftsführer der COUNT+CARE GmbH.
Gewohnheit ad acta
Bisher haben viele Netzbetreiber bei der Berechnung der Netzentgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen diese als eine Kundengruppe zusammengefasst und im RLM-Bereich abgerechnet, obwohl keine entsprechenden Messeinrichtungen vorlagen. Grundlage dieses Vorgehens waren die bekannten und einheitlichen Schaltzeiten der Anlagen und die damit einhergehende Kenntnis zu Lastverlauf und maximal in Anspruch genommener Leistung - beides eigentlich Kenngrößen der registrierenden Leistungsmessung. Diese Annahme und die daraus abgeleitete Verwendung des Leistungs- und Arbeitspreismodells bei der Entgeltabrechnung hat die BNetzA 2010 mit Verweis auf § 17 der Stromnetzentgeltverordnung für gesetzeswidrig erklärt. Netzbetreiber haben jetzt die Wahl, entweder für die Beleuchtungsanlagen entsprechende technische Anpassungen vorzunehmen sowie Verarbeitungsprozesse zur registrierenden Leistungsmessung zu implementieren oder nach Grund- und Arbeitspreis abzurechnen. Unabhängig vom tatsächlichen Verhalten des Netzbetreibers richtet sich das Regulierungskonto nach den erzielbaren Erlösen - bei fehlender Leistungsmessung also den vergleichsweise höheren Erlösen des Grund- und Arbeitspreismodells.
Gerne beantwortet COUNT+CARE alle entsprechenden Fragen und informiert über das umfassende Lösungsangebot. Besucher der VKU-Verbandstagung können sich auch direkt bei den COUNT+CARE-Mitarbeitern vor Ort in Bonn erkundigen. Das Unternehmen tritt bei dieser Veranstaltung als Sponsor auf und präsentiert seine exakt auf die Bedürfnisse kommunaler Versorger zugeschnittenen Leistungen.
Über die COUNT+CARE GmbH
COUNT+CARE bietet als erfahrener Mess- und Abrechnungsdienstleister alle Geschäftsprozesse vom Messstellenbetrieb über die Abrechnung bis hin zum Kundenservice und Forderungsmanagement. Dies schließt auch die Bereitstellung der unterstützenden IT-Systeme im eigenen Rechenzentrum ein. Der Kunde kann dabei stets zwischen der modularen Dienstleistung oder einem vollintegrierten Rundum-sorglos-Paket wählen. Mit eigenen Experten entwickelt die COUNT+CARE GmbH innovative geschäftsprozessgeführte und kennzahlengestützte Lösungen und ist somit jederzeit ein verlässlicher Service-Partner für Vertriebs- und Netzgesellschaften, integrierte Versorger und Messstellenbetreiber. Industrie, Handel und Gewerbe liefert COUNT+CARE Verbrauchsdaten und Informationen, mit denen das Optimierungspotenzial bei der Energienutzung erkannt und die Erlössituation unmittelbar beeinflusst werden kann. Darüber hinaus bietet der Dienstleister ein praxiserprobtes System zur Abwicklung spezifischer Logistik-, Kunden- und Abrechnungsvorgänge der Entsorgungswirtschaft.
COUNT+CARE GmbH
Sandra Gehrmann
Landwehrstraße 55
64293 Darmstadt
+49 6151 404-6132
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