München/Hannover, www.ne-na.de - Wer in einem Unternehmen die gängigen Softwarepakete legal nutzen möchte, muss hierfür viel Geld auf den Tisch legen: Für viele Nutzer ein Ärgernis. In der Regel wird für jeden einzelnen Anwender eine eigene und oftmals teure Lizenz benötigt. Den hohen Softwarekosten versuchen nun immer mehr Unternehmen zu entgehen, indem sie sich verschiedener Alternativen bedienen. Mit dem Modell „Software as a Service“, kurz „SaaS“, bieten IT-Dienstleister neuerdings Software als Mietobjekt an. Die Anwendungen werden nicht mehr gekauft, sondern nach Bedarf kurzfristig ausgeliehen. Das Problem: viele der gängigen Anwendungen schließen diese Möglichkeit in ihren Lizenzverträgen aus - die Nutzung der Software ist explizit an den Kauf der Lizenz gebunden.
Diese Bestimmungen werden immer häufiger mit dem Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen umgangen: Wer eine Lizenz gekauft hat, kann sie natürlich auch wieder verkaufen. Das Einsparpotential ist gewaltig, die Kosten lassen sich oft um die Hälfte reduzieren. Wie das Branchenblatt Computerwoche http://www.computerwoche.de berichtet, hat etwa die Stadt München zu Beginn des Jahres rund 200 gebrauchte Windows 2000 – Lizenzen erworben und dabei über 50 Prozent der Anschaffungskosten eingespart. Auch die Berliner Volksbank bediente sich dieser Methode: die von dem Kreditinstitut erworbenen 2800 Office-XP-Lizenzen aus zweiter Hand lagen ganze 750.000 Euro unter dem Neupreis.
Ganz unproblematisch ist der Handel mit gebrauchten Lizenzen jedoch nicht. Zumindest rechtlich bewegen die Verkäufer sich in einer Grauzone. Wie man der Computer-Zeitschrift PC aktuell entnehmen kann, haben jüngst zwei Münchner Gerichte entschieden, dass der Verkauf gebrauchter Lizenzen unter bestimmten Bedingungen strafbar sei (Landgericht München I, Aktenzeichen 7 O 23237/05 und Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 1818/06). Es versteht sich von selbst, dass die betroffenen Softwarehersteller reagieren und in Zukunft den Gebrauchthandel mit ihren Produkten in den Lizenzbestimmungen explizit verbieten werden.
Eine Alternative gibt es jedoch: die Anbindung von Softwareprodukten an Hardware. Die Lizenzvereinbarung läuft zwischen den Herstellern beider Produkte, für den Endverbraucher entfallen die Lizenzen. Jüngstes Beispiel dieser Produktpolitik ist das Potsdamer Systemhaus DIS http://www.synaptor.org. Dort arbeitet man unter Hochdruck an einer neuen Kommunikationslösung, die viele relevanten Softwarefunktionen wie E-Mail, Fax, Terminplanung oder Internettelefonie in einem kleinen und handlichen Gerät vereint. Zur kommenden CeBIT soll die sogenannten „D.E.V.I.“-Box marktreif sein. „Wir bieten unseren Kunden alle Funktionen aus einer Hand, die man in einem Büro braucht. Sie kaufen das Gerät, bezahlen einmalig den Anschaffungspreis und müssen sich nicht um Lizenzbestimmungen oder zusätzliche Kosten kümmern“, so DIS-Geschäftsführer Jörg Mokros.
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