Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche. Gerade im Straßenverkehr kann das eigene Recht manchmal nur im zweiten Durchgang, also im Rahmen einer Berufung durchgesetzt werden. Hier deckt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko.
Im Alltag sind die meisten Bundesbürger in das Thema Straßenverkehr involviert. Egal, ob es der Weg zur Arbeit ist, die Kinder zur Schule müssen oder die Einkäufe des Tages erledigt werden. Schnell kann es zu einer Situation kommen, die einen Rechtsbeistand erfordert, etwa weil ein Unfall verursacht wurde. Für die Durchsetzung der eigenen Rechte ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dringend notwendig, um das Kostenrisiko tragen zu können.
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Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, wie schnell ein Verfahren durch ein Verkehrsdelikt in die Länge gezogen werden kann. Damit verbunden sind auch hohe Kosten für den Rechtsbeistand, die von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Frau Kristensen hat, nachdem die Kinder zur Schule gebracht wurden, eben die wichtigsten Einkäufe des Tages erledigt. Beim Ausladen ihres Einkaufswagens hat sich dieser selbstständig gemacht und ist dann ein danebenstehendes Fahrzeug geprallt. Obwohl Frau Kristensen das Geräusch registriert hat und den Einkaufswagen vom anderen Fahrzeug weggezogen hat, entfernte sie sich vom Ort des Geschehens.
Der Schaden an dem anderen Fahrzeug lag beim rund 1.000 Euro, da der Einkaufswagen doch eine dicke Delle sowie zahlreiche Schrammen hinterlassen hat. Zudem hat sich ein weiterer Kunde die Autonummer aufgeschrieben und die Polizei verständigt. Das Strafverfahren folgte postwendend, daher war der Besuch beim Rechtsanwalt unvermeidlich. Auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung wurde über den Vorfall informiert.
Zunächst wurde vom zuständigen Amtsgericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro ausgesprochen sowie ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Damit war Frau Kristensen nicht einverstanden und ging in die Berufung. Dieses wurde von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch anerkannt, da die Chancen auf Erfolg recht hoch waren. Tatsächlich stellte sich vor dem Landgericht ein Teilerfolg für Frau Kristensen ein. Das Fahrverbot wurde aufgehoben, da nach Ansicht der Richter in diesem Fall der erforderliche straßenverkehrsspezifische Gefahrenzusammenhang fehlte.
Letztendlich hat sich in diesem Fall herausgestellt, dass die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist. Denn das Berufungsverfahren konnte nur deshalb bestritten werden, weil von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung für das Verfahren gegeben war. Frau Kristensen konnte also unabhängig von finanziellen Gedanken sich auf den Rechtsstreit konzentrieren.
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
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