Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht bekommen. Die Durchsetzung der eigenen rechtlichen Interessen kann sehr steinig und finanziell aufwendig sein. Zumindest das Kostenrisiko kann durch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deutlich gemindert werden.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr muss man in manchen Fällen ein ziemlich dickes Fell haben: Staus auf den Autobahnen in Ballungsräumen, Parkplatznot im Innenstadtbereich und viele Geschwindigkeitskotrollen sorgen für Unmut beim Autofahrer und führen nicht selten zu einer Ordnungswidrigkeit, die von den Verwaltungsbehörden geahndet wird. Nicht immer ist das Recht auf Staates Seite. Vielfach müssen Autofahrer vor Gericht ihre rechtlichen Interessen durchsetzen. Um das Kostenrisiko, auch für einen Rechtsanwalt, zu mindern, ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ein zuverlässiger Partner.
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Die Schadensersatzpflicht umfasst auch die Kosten für einen Rechtsanwalt. Diese Erkenntnis hat vor einigen Wochen ein Autofahrer gewonnen, der sich der Parkgebühren an seinem Fitnessstudio entledigen wollte, in dem er die Schranke zur Ausfahrt hochgedrückt hat. Da dieses nicht zum ersten Mal geschehen ist, hat der Betreiber nun die Forderung durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht. Der Autofahrer hat anstandslos die Parkgebühren bezahlt, aber nicht die Kosten für den Anwalt, den er war ja seiner Aussage nach sofort zahlungswillig. Vor Gericht erlitt er damit Schiffbruch. Allein die mehrfache Leistungserschleichung berechtigt die Konsultierung eines Rechtsanwaltes, so die Richter am AG München.
Wer bei Rot über eine Ampel fährt, trägt grundsätzlich die Hauptschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Auch bei einem Rechtsabbiegevorgang kann ein Kraftfahrer davon ausgehen, dass der zu querende Fußgängerweg frei ist und die Fahrt fortgesetzt werden kann. Betritt ein Fußgänger dennoch die Fahrbahn, liegt das Verschulden bei ihm selber, wenn der Kraftfahrer ihn im toten Winkel nicht mehr wahrnimmt und dabei überfährt. Auch Radfahrer dürfen nicht darauf hoffen, dass in einem solchen Fall die Haftung beim Kraftfahrer liegt. Gerade wegen der Fahrtgeschwindigkeit des Radfahrers hat ein Kraftfahrer kaum noch die Möglichkeit, angemessen zu reagieren, wenn trotz roter Ampel die Fahrbahn passiert wird und eine Kollision droht.
Gerade bei solchen Fällen, die mit einem Personenschaden einhergehen, steht für die Verkehrsteilnehmer viel auf dem Spiel. In der Regel werden diese Unfälle vor Gericht verhandelt, nicht selten sogar über zwei Instanzen. Ohne anwaltliche Vertretung macht es wenig Sinn, sich auf ein Verfahren einzulassen. Daher bietet die Verkehrs-Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn die eigenen rechtlichen Interessen wahrgenommen werden müssen. Denn egal wie die Ausgangslage bei einem Rechtsstreit auch ist, jeder muss ohne Rücksicht auf die finanziellen Belange in der Lage sein, seine Rechte geltend zu machen.
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
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