Wenn ein Fahrverbot droht, wird es bei vielen Arbeitnehmern, die auf den Führerschein angewiesen sind, kritisch. Der Leistungsbaustein Verwaltungs-Rechtsschutz in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung behandelt solche Problemfälle.
Sebastian Döcker ist viel mit dem Firmenwagen unterwegs. Er überprüft Feuerlöscher, Brandmeldeanlage und andere technische Geräte, die den Brandschutz in Gewerbebetrieben oder Krankenhäusern sicherstellen sollen. Manchmal steht er unter Termindruck, wenn es technische Widrigkeiten gibt. Da er schon öfter Strafmandate wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen hat, war für ihn eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ein notwendiger Schutz, um im berechtigten Zweifelsfall dagegen vorgehen zu können.
Informationen zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/verkehrsrechtsschutz.html
Morgens hat Herr Döcker sein Fahrzeug startklar gemacht, die ersten Termine wurden absolviert, dabei kam es zu Verzögerungen. Um rechtzeitig in einem Krankenhaus die Rauchabzüge zu prüfen, war er ein bisschen schneller unterwegs als erlaubt. Dabei hat ihn die Polizei geblitzt. Das Ergebnis bekam er schriftlich: Innerorts hat er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschritten. Nun droht ein einmonatiges Fahrverbot. Dank seiner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung setzt sich Sebastian Döcker mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung.
Beim Gerichtstermin legt Herr Döcker ein Schreiben seines Arbeitgebers vor: Daraus geht hervor, dass ihm die Kündigung droht, falls er mit einem Fahrverbot belegt wird. Schließlich kann er die Kundenaufträge nicht mehr wahrnehmen. Dabei sah das Amtsgericht keine ausreichende Grundlage, um vom Fahrverbot abzusehen. Herr Döcker musste also weiter mit seinem Rechtsanwalt in Klausur gehen, die Kosten wurden von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.
Da die berufliche Grundlage seines Mandanten nun an einem seidenen Faden hing, hat der Rechtsanwalt vor dem zuständigen Oberlandesgericht Rechtsbeschwerde eingelegt. Dieser Weg führte zum Erfolg. Nach Ansicht der Richter dort hätte allein das Schreiben des Arbeitgebers ausreichen müssen, um die Bedrohung der beruflichen Existenz anzuerkennen. Bei mangelnder Glaubwürdigkeit wäre auch der Arbeitgeber als Zeuge zur Sache zu vernehmen gewesen. In diesem Verfahren wurde die Entscheidung des Amtsgerichtes aufgehoben und in eine andere Strafe umgewandelt.
Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung soll bei einem Rechtsstreit den Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner Interessen finanziell unabhängig stellen. Denn schließlich ist die rechtliche Materie mittlerweile so komplex, dass ohne anwaltliche Vertretung kaum Aussichten auf Erfolg bestehen. Wer nicht in der Lage ist, professionellen Rechtsbeistand zu bezahlen, muss häufig auf die Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen weitgehend verzichten.
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
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