Görlitz, 28. Oktober 2011 (jk) - Eine Studie des IAZ (Forschungsinstitut für die Zukunft der Arbeit) hat es mal wieder bestätigt: Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind nicht nur weitaus besser als ihr Ruf - sie sind statistisch gesehen das wirksamste Mittel zur beruflichen Wiedereingliederung Arbeitsloser. Von 10 Gründern, die den staatlichen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen, sind nach 19 Monaten 9 immer noch berufstätig - der allergrößte Teil (84 Prozent) im Rahmen der geförderten Selbständigkeit. Diese Zahlen machen besonders älteren Arbeitssuchenden neue Hoffnung auf berufliche Verwirklichung und Lebensqualität. Denn der Status des Unternehmers bedeutet nicht nur die Chance auf ein selbstbestimmtes und erfülltes Berufsleben, sondern auch bestimmte rechtliche Vorteile. Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist einer davon - aber Vorsicht, wer anfangs noch nicht viel verdient, wird von den gesetzlichen Kassen mit einem festgelegten Berechnungsverdienst von 1.277,50 Euro versichert und zahlt hiervon die vollen 15,5 Prozent, da natürlich kein Arbeitgeberanteil mehr besteht. Aus diesem Grund, sowie um die Vorteile der privaten Krankenversicherung als Patient erster Klasse zu nutzen, streben viele Gründer frühzeitig einen Wechsel in die PKV an. Damit dieser reibungslos von statten geht und am kostengünstigsten ausfällt, sind allerdings einige Regeln einzuhalten:
Versicherungen vergleichen
Die Tarife der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich nicht nur preislich, sondern auch im Leistungsumfang stark. Da Versicherungsangestellte, die ja nun die eigentlichen "Profis" sind, aber meist provisionsorientiert beraten und leider selten ausschließlich den Nutzen für den Kunden im Blick haben, ist es wichtig, sich bei der Wahl der PKV ausschließlich auf unabhängige Quellen zu verlassen. Gute Anlaufstellen sind beispielsweise der eigene Unternehmensberater und einige wenige Internetanbieter wie beispielsweise http://www.versicherung.berater-zuschuss.de.
Antrag rechtzeitig stellen
Selbst wer die rechtlichen Bedingungen erfüllt, muss zunächst einen Antrag zur Aufnahme in die PKV seiner Wahl stellen. Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Kündigung bei der GKV erst dann einzureichen, wenn die Aufnahme in die private Kasse gesichert ist. Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen sind private Versicherer nicht gezwungen, jeden Antragsteller zu denselben Konditionen zu versichern. Chronisch Kranke beispielsweise werden von manchen PKV"s abgelehnt oder mit Risikozuschlägen belegt, die einen Wechsel unprofitabel machen. Eine ordentliche Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse muss drei Monate vor dem Wechsel schriftlich bei dieser eingehen; außerordentliche Kündigungen mit sofortiger Wirkung sind möglich, wenn beispielsweise Zusatzbeiträge erhoben werden.
Tarif gründlich wählen
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung gilt in der Regel auf Lebenszeit. Zurück in die Gesetzliche darf nur, wer als Angestellter wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt; bei Selbständigen ist ein Wechsel nicht möglich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich gerade für Gründer aus der Arbeitslosigkeit, die meist mit dünner Kapitaldecke starten, mit dem Basistarif zu starten, der schon ab 59 Euro monatlich zu haben ist und dennoch alle Vorteile wie freie Arztwahl, Einzelzimmer im Krankenhaus usw. abdecken kann.
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