Viele Arbeitnehmer werden mehr und mehr gefordert.
Sowohl Manager und leitende Angestellte, als auch manuelle und ausführende Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte) leiden unter den Anforderungen. Von der Automobilbranche zum Gesundheitswesen reicht die Bandbreite der betroffenen Unternehmenszweige. Im Gesundheitswesen führen Effizienzmaßnahmen dazu, dass eine Krankenpflegerin oder Altenpflegerin immer mehr Patienten oder Bewohner zu betreuen hatten. Wer sich dagegen auflehnt, riskiert schon mal die fristlose Kündigung.
Beinahe symptomatisch ist der Fall einer Altenpflegerin, die sich über zu hohe Arbeitsbelastung in einem Pflegeheim beschwert hatte und schließlich auch wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber die fristlose Kündigung erhielt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied aktuell (am 21.7.2011 im sogenannten Whistleblower-Urteil), dass Arbeitnehmer, die Missstände in einer Firma anprangern, besser zu schützen sind und erklärte die fristlose Kündigung für nicht rechtens. Das Ansprechen von Missständen ist nach Meinung der Richter des EGMR sehr weiträumig vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt.
Arbeitnehmer sollten das spektakuläre Urteil des EGMR im Whistleblower-Fall und die öffentliche Debatte zum Thema Burnout am Arbeitsplatz dazu nutzen, um nach "Wegen aus der Erschöpfungsspirale" (Spiegel vom 25.7.2011) zu suchen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig an, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Unter Umständen hilft ein Wechsel in ein anderes Team oder des Arbeitsbereichs. Größere Betriebe bieten Sport- und Entspannungsmaßnahmen an.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Falls Sie nahe am Burnout sind, sollten Sie lieber früher als zu spät mit Ihrem Arbeitgeber darüber reden. Gemeinsam lassen sich oft rechtzeitig gute Lösungen finden, die einen Burnout vermeiden. Sollten Sie von Ihrem Vorgesetzten gebosst oder von Mitarbeitern gemobbt werden, sollten Sie frühzeitig Initiative ergreifen. Begreifen Sie sich als jemand, der Hilfe und Unterstützung braucht. Falls Ihr Arbeitgeber nicht regiert und Ihnen keine Unterstützung gibt, sondern Sie vielleicht sogar wegen verminderter Leistungsfähigkeit kündigt, haben Sie bei Firmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern einen guten Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Bedenken Sie, dass Sie nach Erhalt einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage haben. Lassen Sie sich am besten sofort nach Erhalt einer Kündigung von einem Fachmann beraten, ob eine Klage lohnt. Auch eine unberechtigte Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Sollte bei einem Mitarbeiter ein Burnout-Syndrom diagnostiziert werden, ist das für jedes Unternehmen regelmäßig ein großes Problem. Oft wird der Mitarbeiter entlassen; eine kostspielige Kündigungsschutzklage ist die Folge. Ein erkrankter Mitarbeiter kann mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wieder an die Arbeit herangeführt werden. Noch besser ist es, schon viel früher auf Signale, die auf ein Burnout hindeuten, zu achten. Eine konzertierte Strategie zur Vermeidung eines hohen psychischen Krankenstandes sollte zu einem nachhaltig positiven Ergebnis für Ihr Unternehmen führen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
20.10.2011
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