- Familien sollten Ersatzansprüche gegenüber Airlines geltend machen
- Verbraucherportal flightright sagt, wie Flugreisende ihr gutes Recht einfordern können
Berlin, 10. Januar 2012 - Ein Albtraum: Der Urlaub ist geplant, das Hotel gebucht und die Koffer sind gepackt - aber der Flieger kommt nicht. Wenn sich der Flug verspätet, umgebucht oder sogar annulliert wird, zerplatzt der Traum vom entspannten Urlaub mit der Familie noch vor dem Gate. Was zu tun ist, weiß Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte.
Was viele Reisende nicht wissen: Geprellten Flugreisenden stehen konkrete Ansprüche auf Schadensersatz zu. "Verzögern sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden, sind Fluggesellschaften zu Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro verpflichtet", weiß Philipp Kadelbach. "So kann zum Beispiel eine vierköpfige Familie bis zu 2.400 Euro Ersatz geltend machen. Die Höhe der Ersatzbeträge staffelt sich dabei nach der Länge der Flugstrecke."
Flugverspätungen sind besonders für Familien eine enorme Geduldsprobe. Nach längerem Warten vor dem Check-in-Schalter sind die Koffer endlich aufgegeben und nun das: Auf dem Weg zum Gate heißt es "Delay", Verspätung. Wenn die lieben Kleinen dann quengelig werden, ist es leichter gesagt als getan, noch die Ruhe zu bewahren. Da kann es helfen, sich die Wartezeit erst einmal mit einem kleinen Snack im Bistro zu verkürzen. Zudem sollten Reisende ihr Hotel über eine spätere Ankunft informieren. Gut zu wissen: Bei Verzögerungen von mehr als zwei Stunden, haben Passagiere gegenüber der Airline Anspruch auf Verpflegung und zwei kostenfreie Telefonate.
Werden Flüge storniert, sollten Familien dagegen nicht lange warten, sondern sofort handeln. Am besten suchen Reisende umgehend den Ticket-Schalter ihrer Fluggesellschaft auf, um sich über Ersatzflüge zu informieren. Die Airlines sind verpflichtet für eine schnellstmögliche alternative Beförderung zu sorgen. Nicht selten kommen manche Fluggesellschaften dieser Ersatzflugverpflichtung nicht nach. In einer solchen Situation sind Familien gut beraten, sich selbst einen neuen Flug zu suchen und für eine mögliche Rückerstattung der Kosten sämtliche Belege und Rechnungen aufzubewahren. Dabei gilt aber, dass Airlines nur die angemessenen Kosten zurückerstatten müssen.
Generell sind Reisende eher schlecht über ihre Ansprüche gegenüber Airlines informiert. "Dabei haben allein im letzten Jahr Tausende deutsche Flugreisende Ihr Recht auf eine Entschädigungszahlung nicht wahrgenommen, weil sie schlichtweg ihre Rechte nicht kennen", so der Experte Philipp Kadelbach. "Außerdem rechnen Fluggesellschaften damit, dass ihre Passagiere zeit- und kostenintensive Rechtsverfahren vermeiden wollen. Sie reagieren dann gerne auf Anfragen mit standardisierten Formbriefen oder schikanieren die Fluggäste, indem sie Belegen anfordern, ohne das der Passagier realistische Aussicht auf Entschädigung hat", kritisiert Kadelbach.
Wer zähe Rechtsstreitigkeiten mit der Fluggesellschaft und hohe Anwaltskosten vermeiden möchte, findet schnelle Hilfe auf dem Verbraucherportal flightright (www.flightright.de). Passagiere müssen nur ihre Flugnummer und den Abflugtag in den kostenlosen Entschädigungsrechner eingeben. flightright prüft dann die Rechtsansprüche der Passagiere und setzt diese gegenüber der Fluggesellschaft durch. Nach erfolgreichem Abschluss erhält flightright eine prozentuale Beteiligung von der Entschädigungssumme in Höhe von 25 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer.
Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.com
flightright GmbH
Philipp Kadelbach
Neuendorfstr. 18a
16761 Hennigsdorf
+49 33 02 89 82 81 01
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