Welche sonstigen Fonds gibt es noch?

Um bei der eingeschlagenen Systematik zu bleiben, lassen sich ergänzend zu den bereits erläuterten Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilien- und Hedgefonds, als weitere gebräuchliche Fondsarten Mischfonds, Wandel- und Optionsanleihenfonds sowie Derivate- und Dachfonds aufführen.

Bei Mischfonds handelt es sich um eine Zwischenform aus Aktien- und Rentenfonds, die es dem Fondsmanagement ermöglicht, sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere zu investieren.
Je nach Markteinschätzung wird die Gewichtung dabei in die eine oder andere Richtung variiert, wobei meist allerdings bestimmte Höchstgrenzen für den Aktien- und den Rentenanteil festgelegt sind.

Wandel- und Optionsanleihenfonds investieren ihre Mittel - wie der Name bereits sagt - in Wandelanleihen und/oder Optionsanleihen. Von der Risikostruktur her sind sie in der Regel zwischen Aktein- und Rentenfonds einzuordnen. So werden Aktienmarktverluste durch den Anleiheanteil zumindest teilweise abgefedert. Gleichzeitig profitieren sie über die Wandlungs- oder Optionsscheinkomponenten von steigenden Aktienkursen.

Derivatefonds stellen eine noch relativ junge Fondsart dar, bei der das Anlagevermögen insbesondere zum Kauf von Index- und Discountzertifikaten sowie von Aktienanleihen eingesetzt wird.

Statt in einzelne Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren Dachfonds (Funds of Funds) ihre Mittel in andere Fonds (Zielfonds). Das eingesetzte Kapital kann auf diese Weise noch breiter als bei herkömmlichen Investmentfonds gestreut werden, woraus sich in der Regel eine weitere Risikoreduzierung ergibt. Andererseits fallen aufgrund der zusätzlichen Verwaltungsebene auch weitere Kosten an, die der Dachfondsmanager durch geschickte Auswahl der Zielfonds erst einmal erwirtschaften muss.

Losgelöst von der bisherigen Systematik finden sich in einschlägigen Auflistungen zudem Indexfonds und Garantiefonds. Während sich Indexfonds streng an einem Index orientieren, den sie so weit wie möglich abzubilden versuchen, und somit den passiv gemanagten Sondervermögen zuzuordnen sind, beschreibt der Begriff Garantiefonds die Art der Rückzahlung. So handelt es sich bei Garantiefonds um Aktienfonds, die am Ende ihrer Laufzeit mindestens zu einem vorher festgelegten Betrag - meist dem Ausgabewert - zurückgezahlte werden. Um die Garantie zu finanzieren, nehmen die Fondsbesitzer an einem Aktienmarktanstieg dafür aber auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz teil.